Wann muss ich mich auf dem Nachlassgericht melden?
Kontakt mit dem Nachlassgericht, Abgabe eines Testamentes: Wer ein Testament auffindet oder in Besitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, es beim Nachlassgericht unverzüglich nach Kenntnis vom Todesfall abzugeben. Abzugeben sind alle Schriftstücke, die einen Letzten Willen darstellen können.
Wer beauftragt Notar für Nachlassverzeichnis?
Notarielles Nachlassverzeichnis Der Erbe selbst kann ein solches Nachlassverzeichnis nicht verlangen. Das Nachlassgericht beauftragt dann einen Notar, der die Erstellung übernimmt und das Dokument anschließend unterschreibt. Für die Erstellung muss der Notar den Nachlass selbstständig überprüfen und verzeichnen.
Wer erstellt Nachlassinventar?
Das Inventar kann vom Erben freiwillig errichtet werden. Es wird dann entweder durch ihn selbst unter Hinzuziehung einer zuständigen Behörde oder eines Notars erstellt.
Was ist ein Nachlassgericht?
Nachlassgericht ist keine zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung einer Erbschaft. Aufgabenkreis des Nachlassgerichts ist im Gesetz definiert. Die Auseinandersetzung der Erbschaft muss von den Erben selber vorgenommen werden.
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht?
Solange keine Erben feststehen, übernimmt das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft. Die weiteren Aufgaben des Nachlassgerichts umfassen die Verwahrung von Testamenten, die Testamentseröffnung und Unterrichtung der Erben sowie die Ausstellung von Erbscheinen, in denen die Erbfolge festgelegt ist.
Kann der Nachlassverwalter Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen?
Bei einem unübersichtlichen Nachlass, bei dem der Erbe nicht sicher weiß, ob er überschuldet ist oder nicht, bietet es sich aber an, zunächst auf die Nachlassverwaltung zurück zu greifen. Sollte sich dann herausstellen, dass das Erbe in der Tat überschuldet ist, so kann der Nachlassverwalter den Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen.
Ist die Nachlassverwaltung überschuldet?
Sowohl die Nachlassinsolvenz, als auch die Nachlassverwaltung führen zur gewünschten Haftungsbeschränkung für die Erben. Ist das Erbe erkennbar überschuldet oder gibt es keine Masse, um die Kosten der Nachlassverwaltung zu decken, so ist es ratsam, die Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn eine Erbausschlagung nicht mehr möglich ist.