Wann muss ich vor Gericht erscheinen?

Muss ich als Zeuge aussagen? Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge/in verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Sie dürfen also nicht einfach wegbleiben. Auch wenn Sie glauben, nichts oder nichts Wichtiges zu dem Vorfall aussagen zu können, müssen Sie als Zeuge zu dem Ihnen vom Gericht mitgeteilten Termin kommen.

Wie wird eine Ladung vor Gericht zugestellt?

Die Zustellung erfolgt entweder persönlich an den Angeklagten oder über den Einwurf in den Briefkasten. Maßgeblich für den Fristbeginn ist daher nicht, wann der Betroffene von der Ladung tatsächlich Kenntnis erlangt, sondern allein das Datum auf dem Umschlag.

Wie kann Muss ich vor Gericht nicht aussagen?

In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen. Gegen enge Angehörige muss man zum Beispiel nicht aussagen. Auch müssen Fragen nicht beantwortet werden, wenn man sich selbst oder Angehörige belasten müsste.

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Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?

Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.

Was ist die Vorladung als Zeuge beim Gericht?

Vorladung als Zeuge beim Gericht Vorladung (© Yanukit -Fotolia.com) Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.

Wie kann das Gericht von der Anordnung des Erscheinens absehen?

Gemäß § 141 Abs. 1 ZPO kann das Gericht auch von der Anordnung des Erscheinens absehen – zum Beispiel, wenn es dem Betreffenden wegen großer Entfernung oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht zumutbar ist, persönlich zu erscheinen.

Wie kann ein persönliches Erscheinen verhindert werden?

Wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde und man verhindert ist, sollte man dies dem Gericht unbedingt rechtzeitig und schriftlich mitteilen und es auch begründen. So können eine ernsthafte Erkrankung oder eine lange zuvor gebuchte Auslandsreise als Verhinderungsgrund anerkannt werden.

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