Wann muss Vaterschaftsurlaub beantragt werden?

Beantragen können Sie diesen direkt ab der Geburt des Kindes und für maximal 36 Monate. Den entsprechenden Antrag auf Elternzeit als Vater stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Den Antrag als Vater müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn dieser beim Arbeitgeber stellen.

Wie beantrage ich als Vater Elterngeld?

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Die gleiche Frist gilt für die beiden Partnermonate. Auch sie müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden. Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht.

Wie lange hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub?

Der Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird, hat Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Der Vaterschaftsurlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.

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Wann muss der Vaterschaftsurlaub bezogen werden?

Der Vaterschaftsurlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Er kann wochen- oder tageweise bezogen werden. Somit hat ein Arbeitnehmer, welcher Vater eines Kindes wird, das Recht einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen (10 Arbeitstage bei einem 100\% Pensum) zu beziehen.

Wie soll der Vaterschaftsurlaub garantiert werden?

Im Obligationenrecht soll neu ein Art. 329g OR eingeführt werden, welcher explizit einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub garantiert. Der Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird, hat Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen.

Wie wird der Vaterschaftsurlaub finanziert?

Der Vaterschaftsurlaub verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Vaterschaftsurlaub wird über die EO finanziert. Kosten und organisatorischer Aufwand sind deshalb auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tragbar. Steigende Kosten z.B. für die AHV belasten alle.