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Wann muss Vermieter Teppich auswechseln?
Wird ein Teppichboden durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache abgenutzt, so muss der Vermieter einen neuen Teppich verlegen. Der Anspruch des Mieters ergibt sich aus § 535 Abs. 1 BGB. Die Pflicht zur Erneuerung des Teppichbodens gilt aber nur, wenn der Teppich auch mitgemietet wurde.
Kann man die Wohnung auch ohne Fußboden Belag vermieten?
Es ist zulässig, eine Wohnung ohne Fußbodenbeläge zu vermieten. Man muss als Mieter nur die Möglichkeit haben, einen Belag zu verlegen. Bevor man als Mieter einen Holzfußboden verlegt, sollte man den Vermieter fragen und eine Abfindungsregelung treffen für den Fall, dass man den teuren Fußboden nicht „abwohnen“ kann.
Was kann der Vermieter beim Gebrauch des Teppichbodens ersetzen?
Während der Vermieter bei vertragsgemäßem Gebrauch des Teppichbodens für dessen Ersatz aufkommen muss, ist es natürlich hingegen Sache des Mieters, durch ihn verursachte Schäden am Teppich zu ersetzen. Hierzu gehören beispielsweise Brandlöcher durch Zigaretten oder Flecken von verschüttetem Rotwein.
Hat der Vermieter eine Mietwohnung mit einem Teppich ausgestattet?
Hat der Vermieter seine Mietwohnung mit einem Teppich ausgestattet, müssen Sie als Mieter laut Mietrecht den Teppichboden nur dann erneuern, wenn Sie ihn über die normale Abnutzung hinaus in außergewöhnlichem Maße beansprucht oder beschädigt haben. Teppichböden erhöhen die Wohnqualität.
Kann der Vermieter einen neuen Teppich verlegen?
Der Vermieter muss einen neuen Teppich verlegen. Möchten Sie den Teppichboden vor Ablauf seiner Lebenszeit erneuern, sprechen Sie den Vermieter an und bieten Sie gegebenenfalls an, sich an den Kosten zu beteiligen.
Ist der Vermieter für den Teppichboden beweispflichtig?
Wenn Sie dann den Teppichboden erneuern und einen neuen Teppich verlegen, muss sich der Vermieter unter dem Gesichtspunkt „alt für neu“ einen Teil des Sachwertes anrechnen lassen. Wenn der Vermieter Ihnen die Sachbeschädigung des Teppichbodens vorwirft, ist er dafür beweispflichtig.