Wann pensionssplitting beantragen?

Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres (also bis zum zehnten Geburtstag) des jüngsten Kindes muss für das Pensionssplitting ein Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. Er kann formlos sein. Wichtig ist, dass es eine Vereinbarung der Eltern über das Splitting gibt.

Was heißt Pension Splitting?

Was versteht man unter Pensionssplitting? Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Dabei werden im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften übertragen. Der erwerbstätige Elternteil kann Teile seiner Kontogutschrift an den Erziehenden übertragen.

Wie kann ich mein Pensionskonto einsehen?

Sie können Ihr Pensionskonto jederzeit mit Handysignatur online abfragen. Sie können auch über FinanzOnline in Ihr Pensionskonto einsteigen. Falls Sie diesen Service im Internet nicht nutzen wollen, sendet Ihnen Ihr Pensionsversicherungsträger gerne einen Kontoauszug per Post zu.

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Wird die Karenzzeit für die Pension angerechnet?

Pensionssplitting Kindererziehungszeiten können pro Kind grundsätzlich nur einer Person angerechnet werden und zwar der Person, die das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Seit 2005 besteht die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings. Diese Regelung gilt für Jahre der Kindererziehung ab 2005.

Was bringt pensionssplitting?

DAS PENSIONSSPLITTING Jener Elternteil, der sich der Kin- dererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto. Die Übertragung ist für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes möglich und soll den durch die Kindererziehung entstehenden finanziellen Verlust zu- mindest teilweise reduzieren.

Werden Kinder für die Pension angerechnet?

Kindererziehungszeiten werden dabei grundsätzlich pro Kind jenem Elternteil angerechnet, welcher das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Für Zeiten der Kindererziehung wird eine Beitragsgrundlage von 1.986,04 Euro (2021) monatlich herangezogen und am persönlichen Pensionskonto angerechnet.

Was zählt alles zur Pension?

Pensionskonto und Pensionshöhe Es gilt im Wesentlichen für Männer und Frauen, die ab dem 1.1.1955 geboren sind. Das APG hat das Ziel, dass nach 45 Versicherungsjahren die erwerbstätigen Versicherten mit 65 Jahren eine Pension in Höhe von 80 \% des beitragspflichtigen Lebensdurchschnittseinkommens bekommen.

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Wie werden Kindererziehungszeiten bei der Pension berücksichtigt?

Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten Zur Zeit (seit dem 1. Juli 2019) beträgt der Rentenanspruch für ein Jahr der Kindererziehung (= Rentenwert, im Rechtskreis West) 33,04 Euro. Somit ergibt sich ein höchstmöglicher Kindererziehungszuschlag für nach 1992 geborene Kinder von aktuell etwa 99 Euro.

Wo bekomme ich einen Pensionskontoauszug?

Mit dem Online-Service „Pensionskonto anzeigen“ und mit einem qualifizierten Zertifikat (Bürgerkarte, Handy-Signatur) können Sie Ihren Pensionskontoauszug bequem von zu Hause und unabhängig von Öffnungszeiten online abfragen und/oder ausdrucken.

Wie viele Jahre werden pro Kind auf die Rente angerechnet?

Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff „Mütterrente“ bekannt. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.