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Wann sind Markisen genehmigungspflichtig?
Eine Markise ist genehmigungspflichtig, wenn ein Mehrheitsbeschluss unter den Miteigentümern nötig ist, sofern es sich um eine bauliche Veränderung der Außenmauern handeln würde.
Ist ein Sonnensegel genehmigungspflichtig?
Halbjahressegel, wie wir sie anbieten, sind per Definition in Deutschland zur Kategorie „Fliegender Bau“ zu zählen und benötigen keine Baugenehmigung seitens einer Behörde. Ausnahme: Sofern Sie das Segel an der Bausubstanz eines denkmalgeschützten Gebäudes anbringen möchten. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.
Ist eine Klemmmarkise genehmigungspflichtig?
Auch wenn Ihnen der Vermieter einen Sonnenschutz nicht verbieten kann, er muss noch lange nicht jeden genehmigen. Besonders dann nicht, wenn es die Markise erforderlich macht, dass die Konstruktion in der Fassade verankert wird. Doch auch bei einer Klemmmarkise dürfen Sie nicht einfach das anbringen, was Ihnen gefällt.
Wie sicher sind Klemmmarkisen?
Nein, die Klemmmarkise ist ein Sonnenschutz. Sie ist nicht komplett wasserdicht und nicht als Regenschutz geeignet.
Wie muss eine Markise befestigt werden?
Um den Sonnenschutz in Ihrem Garten zu genießen, muss die Markise erst einmal befestigt werden. Die Montageart hängt maßgeblich von der Einbausituation ab. Die klassische Art der Markisenbefestigung ist die Wandmontage.
Was sind die Vorteile einer Markise?
Hinzu kommen diverse angenehme Nebeneffekte, die Markisen so beliebt machen: Komfortable Handhabung, Schutz vor Wind oder leichten Schauern und eine unvergleichlich wohnliche Atmosphäre. Damit all diese Vorteile optimal genutzt werden können, benötigt die Markise eine bestimmte Größe.
Wie tief ist eine Markise angebracht?
Eine Markise sollte immer 50 cm tiefer sein als die Fläche der Terrasse oder des Balkons. Beachten muss man zudem den Ort, an dem die Markise befestigt wird. Soll die Markise in einer Nische oder an einem Vorsprung angebracht werden, sind diese Maße hinzuzurechnen oder abzuziehen.
Wer übernimmt die Schäden an der Markise?
Weiterhin sollte man sich vorher genau erkundigen, wer die Schäden an der Markise übernimmt, wenn beispielsweise herabfallende Ziegel die Markise beschädigen oder wenn ein Sturm gewütet hat. Denn manche Versicherer sind der Meinung, dass dies nicht zum Hausrat gehört, sondern dafür die Wohngebäudeversicherung zuständig ist.