Wann sind Sicherheitsschuhe notwendig?

Hat die Gefährdungsbeurteilung das Ergebnis, dass mit Fuß- oder Beinverletzungen zu rechnen ist, müssen allen Mitarbeitern, die den Bereich betreten, geeignete Schutzschuhe zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Schutzschuhe zu tragen (§ 15 ArbSchG).

Wer bezahlt Arbeitsschutzschuhe?

Gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung Sicherheitsschuhe. Helme, oder Schutzbrillen handeln. Die Kosten für solche gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung hat nach dem Arbeitsschutzgesetz allein der Arbeitgeber zu tragen. Er muss auch ihre Reinigung und Wartung bezahlen.

Welche Normen gelten für die Arbeitsschuhe?

Die zugehörigen Normen sind die DIN EN 345 (Sicherheitsschuhe), 346 (Schutzschuhe) und 347 (Berufsschuhe). Genauere Hinweise auf die Anforderungen für die Arbeitsschuhe finden sich in der DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ unter Punkt 3.6.14 ff.:

Wie unterscheiden sich Sicherheitsschuhe und Berufsschuhe?

Es wird unterschieden zwischen Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen. Sie unterscheiden sich in der Schutzwirkung, z.B. der Belastbarkeit der Zehenkappe oder haben keine Kappe. Die zugehörigen Normen sind die DIN EN 345 (Sicherheitsschuhe), 346 (Schutzschuhe) und 347 (Berufsschuhe).

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Was sind Arbeitsschuhe und Sicherheitsschuhe?

Daher schreibt die Berufsgenossenschaft vor, dass entsprechend für den jeweiligen Arbeitseinsatz geeignete Arbeits- bzw. Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Bei Sicherheitsschuhen handelt es sich um Halbschuhe oder Stiefel mit speziellen Eigenschaften, die zum Schutz der Füße bei verschiedenen Einsatzbedingungen geeignet sind.

Wann müssen Sicherheitsschuhe bereitgestellt werden?

Sicherheitsschuhe, wenn das Arbeitsschutzgesetz und andere Vorschriften es vorgeben, müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Doch bevor es dazu kommt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, welche die Gesetzliche Deutsche Unfallversicherung ebenfalls in der DGUV Regel 112-991 festhält.