Wann sollte ich die Krankschreibung an die Krankenkasse schicken?

Krankschreibung möglichst sofort an die Krankenkasse schicken Innerhalb von einer Woche nach Ausstellung sollte die Krankschreibung bei der Krankenkasse sein. Diese Frist ist besonders wichtig für längerdauernd Erkrankte. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat nämlich einen Anspruch auf Krankengeld.

Ist die Bescheinigung bei der Krankenkasse verschickt?

Dabei ist zu beachten, dass die Bescheinigung „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ verschickt wird, denn es gibt auch eine „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ und eine „Ausfertigung für Versicherte“. Der Versand kann per Post geschehen, schneller und sicherer sind jedoch E-Mail oder Fax, da bei diesen Verfahren der Versand auch gleich dokumentiert ist.

Wie kann ich einen Brief bei der Krankenkasse schicken?

Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei der Service-Hotline der Krankenkasse. Wer sich trotzdem für den Postweg entscheidet, sollte den Brief auf jeden Fall als Einschreiben auf den Weg schicken.

Wie kann ich in eine private Krankenversicherung eintreten?

Selbständige, Beamte, Studenten (zu Beginn des Studiums) und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzungen in eine private Krankenversicherung eintreten. Angestellte müssen, für einen Wechsel in die PKV, über ein Brutto Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750,00 €) verfügen.

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Wie viele Menschen sind ohne Krankenversicherungsschutz in der Krankenkasse?

Im Herbst 2016 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die neuesten Zahlen, die auf Werten von 2015 basieren (die Erhebung zur Krankenkasse erfolgt nur alle 4 Jahre). Nach den aktuellsten Angaben sind weiterhin etwa 80.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. In der privaten Krankenversicherung meldeten sich nur etwa 2700 Personen.