Wann sollte ich meine Marke schützen?

Grundsätzlich entsteht der Markenschutz mit dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags zur Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt. Eine Markenanmeldung sollte daher nach dem Prioritätsprinzip grundsätzlich so schnell wie möglich erfolgen, da der Markenschutz mit dem Tag der Anmeldung beginnt.

Wie kann man Firmennamen schützen lassen?

Um Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo in Deutschland als Marke anzumelden, stellen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) einen Antrag auf Markenanmeldung. Die Anmeldung ist sowohl per Post als auch persönlich, per Fax oder online möglich.

Wie geht es mit der Registrierung des Markenrechts?

Das Markenrecht sieht für die Erlangung des Markenschutzes in den meisten Fällen eine Registrierung der Kennzeichnung vor. Damit aus dieser dann eine eingetragene Marke wird, muss nach dem Markenrecht ein Eintragungsverfahren absolviert werden.

Wie können sie die Schutzrechte ihrer Marke ausweiten?

Um das zu verhindern, können Sie die Schutzrechte Ihrer Marke durch eine Eintragung beim Markenamt ausweiten. Möchten Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem internationalen Markt vertreiben, bietet sich die Ergänzung des Markenschutzes um eine internationale Markenanmeldung an. Was sind IR-Marken?

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Wie können sie den Markennamen schützen?

Verläuft die Markenrecherche positiv, können Sie den Markennamen schützen lassen. Melden Sie eine Marke an, die bereits eingetragen wurde oder einer anderen Marke zu sehr ähnelt, kann dies schnell in einer Verletzung von Markenrechten enden. Inhaber älterer Marken können dann mit einer Abmahnung gegen eine solche Markenverletzung vorgehen.

Was sind die Anforderungen für einen Markennamen registrieren?

Die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt, um einen Markennamen zu registrieren, sind in § 32 Abs. 2 MarkenG aufgeführt. Das Markenrecht definiert die Inhaber einer Marke als natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften, die auch dazu berechtigt sind, Rechte zu erwerben und daraus folgende Verbindlichkeiten einzugehen.