Wann sollte man zum Gynäkologen gehen?

Bei folgenden Beschwerden oder Fragen sollten Sie eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt aufsuchen: wenn es Fragen oder Probleme mit der Regelblutung gibt, z.B. Schmerzen, eine sehr starke Blutung oder wenn der Zyklus sehr unregelmäßig ist bzw. wenn die Monatsblutung bis zum 16. Geburtstag noch nicht begonnen hat.

Wann muss ich mit meiner Tochter zum Frauenarzt?

Es gibt keinen fixen Termin, wann sie beim Frauenarzt gewesen sein muss. Die meisten Mädchen besuchen das erste Mal einen Gynäkologen, wenn sie ihre erste Regelblutung bekommen haben oder wenn sie vor ihrem ersten Mal die Pille einnehmen möchte. Möchte deine Tochter schon vor ihrem 14.

Wann erste gynäkologische Untersuchung?

Experten empfehlen den ersten Besuch in einer gynäkologischen Praxis übrigens zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr. Ab wann zum Frauenarzt / zur Frauenärztin gegangen werden soll, hängt aber natürlich immer von den individuellen Bedürfnissen ab.

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Wie wichtig sind gynäkologischen Untersuchungen für Frauen?

Gynäkologische Untersuchungen sind wichtig, um mögliche Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen. Der Frauenarztbesuch ist für viele Frauen ein Ereignis, das sie gerne vor sich hinschieben. Gynäkologischen Untersuchungen sind unangenehm. Aber dennoch wichtig, um Krankheiten vorzubeugen oder rechtzeitig erkennen zu können.

Warum sollten Frauen zum Frauenarzt gehen?

„Frauen hören häufig auf, zum Frauenarzt zu gehen, wenn sie nicht mehr verhüten, keine Kinder mehr bekommen und auch keine Probleme mit den Wechseljahren haben“, erklärt Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Es fehle einfach der Anlass.

Wann sollte man die erste gynäkologische Untersuchung haben?

Ein bestimmtes Alter, wann frau die erste gynäkologische Untersuchung haben sollte, gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Spätestens dann, wenn der erste Sex ansteht. Außerdem solltest du einen Frauenarzt aufsuchen, wenn…

Ist die jährliche Kontrolle beim Frauenarzt erforderlich?

Für die jährliche Kontrolle beim Frauenarzt und auch für die Kontrolltermine bei Haut-, Augen-, HNO- oder Kinderarzt ist dagegen keine Überweisung erforderlich.

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