Wann spricht man von einer Dauerinvalidität?

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht zu erwarten ist.

Was ist eine Progressionsstaffel?

Mit der progressiven Invaliditätsstaffel erhalten die versicherten Personen eine höhere Versicherungsleistung, wenn der Invaliditätsgrad nach einem Unfall eine bestimmte Höhe übersteigt. Die verbesserte Invaliditätsstaffel wird auch vereinfacht nur Progression genannt.

Wie unterliegt der Versicherungsschutz bei einer Versicherung?

Bei einer Versicherung, wie bei den meisten anderen Schuldverhältnissen auch, unterliegt der Kunde Obliegenheiten: im Vertrag festgelegten Verhaltensvorschriften, die zu beachten sind, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Körperverletzung und Tötungsvorsatz?

Besonderheit ist hierbei die Abgrenzung zwischen Körperverletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz im Rahmen der Körperverletzung mit Todesfolge. Bei der in § 224 StGB geregelten gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um eine Qualifikation der Körperverletzung.

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Was ist der Vorsatz einer Körperverletzung?

Der Täter muss vorsätzlich gehandelt haben (in Abgrenzung zur fahrlässigen Körperverletzung ). Vorsatz bezeichnet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung; hier also der körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Im Rahmen der Körperverletzung wird der Vorsatz auch speziell als Körperverletzungsvorsatz bezeichnet.

Was kann der Versicherungsnehmer bei Obliegenheitsverletzungen tun?

Er kann bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer allerdings die Leistung kürzen oder vollständig verweigern – und wird dies im Regelfall auch tun. Darüber hinaus kann dem Versicherer ein fristloses Kündigungsrecht zustehen. Die einzige Rechtspflicht des Versicherungsnehmers ist die Pflicht zur Prämienzahlung.