Inhaltsverzeichnis
Wann Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto wird immer dann benötigt, wenn das Vermögen einer Person, des sogenannten Treugebers, durch einen Treuhänder verwaltet werden soll. Es wird in der Regel als Bankkonto geführt, zum Beispiel als Depot-, Kontokorrent-, Spar- oder Termingeldkonto.
Wer haftet für ein Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto dient zur Verwaltung von Vermögenswerten. Der Kontoinhaber ist jedoch nicht der Eigentümer des eingezahlten Geldes, obwohl er als einzige Person direkten Zugriff auf das Konto hat. Gleichzeitig haftet er als Treuhänder für das zurückgelegte Vermögen.
Kann jeder ein Treuhandkonto eröffnen?
Bei dieser Form wird zusätzlich zwischen dem offenen Anderkonto und sonstigen offenen Konten unterschieden. Letztere Treuhandkonten dürfen von allen privaten sowie gesetzlichen Treuhändern, die keine Erlaubnis haben, ein Anderkonto eröffnen zu können.
Ist es möglich ein Treuhandkonto kostenlos zu führen?
Bei einigen Banken ist es auch möglich, ein Treuhandkonto kostenlos zu führen. Bei einem Treuhandkonto können die Kosten von jeder Bank selbst festgelegt werden. Informieren Sie sich deshalb beim jeweiligen Geldinstitut. Die Steuern werden vom Treuhänder gezahlt, da das Vermögen auf dem Konto ihm angerechnet wird.
Was ist ein verdecktes Treuhandkonto?
Verdecktes Treuhandkonto: Es gibt keinen öffentlichen Hinweis darauf, dass ein solches Konto besteht. Das Konto wird durch den Treuhänder eröffnet und dieser besitzt alle Rechte, darüber zu verfügen. Daraus ergibt sich ein Nachteil für den Treugeber. Der Treuhänder handelt, als wäre es sein eigenes Konto.
Was ist das Konto des Treuhänders?
Das Konto wird durch den Treuhänder eröffnet und dieser besitzt alle Rechte, darüber zu verfügen. Daraus ergibt sich ein Nachteil für den Treugeber. Der Treuhänder handelt, als wäre es sein eigenes Konto. Offenes Treuhandkonto: Dieses Konto ist nach außen hin als Treuhandkonto erkennbar.
Wie unterscheiden sich Treuhandkonten voneinander?
Beim Treuhandkonto sind verschiedene Formen voneinander zu unterscheiden: offene und verdeckte Treuhandkonten. Bei dieser Form wird kein Hinweis darauf vermerkt, ob ein Treuhandverhältnis besteht und wie sich dieses gestaltet. Es ist also nicht öffentlich sichtbar, dass ein solches Verhältnis besteht.