Wann verjähren Ansprüche gegen die Krankenkasse?

Die Verjährung von Beitragsansprüchen von Sozialversicherungsträgern ist in § 25 SGB IV geregelt. Gemäß § 25 I SGB IV verjähren solche Ansprüche nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit entweder in vier Jahren nach Satz 1 bzw. erst in 30 Jahren gemäß Satz 2 im Falle vorsätzlich vorenthaltener Beiträge.

Wie lange muss man Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen?

Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren nach 4 Jahren. Das bedeutet: Auch wenn man lange nicht krankenversichert war, kann die Krankenkasse nur die Beiträge für das laufende Kalenderjahr sowie die vergangenen vier Jahre nachfordern.

Was ist die soziale Sicherung in Deutschland?

Die soziale Sicherung in Deutschland gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie der Staat zahlen gemeinsam in einen großen Topf, das sogenannte Sozialbudget. In dieses Budget fallen nicht nur die Sozialversicherungssysteme wie Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Wann besteht der Anspruch auf rückwirkende Auszahlung?

Artikel 29 IVG legt fest ab welchem Zeitpunkt dieser Anspruch besteht. Grundsätzlich ist es möglich rückwirkend ab einem Monat, das vor dem Zeitpunkt liegt, an dem die IV eine Verfügung über die Rente erlässt, zu erhalten (grundsätzlich ist eine rückwirkende Auszahlung also möglich).

LESEN:   Wer haftet bei Brandschaden?

Wie informieren sie sich über die Rückzahlung der Sozialhilfe?

Verlassen Sie sich nicht auf Auskünfte von anderen Personen oder der Behörden, sondern informieren Sie sich zur Sicherheit und Überprüfung selbst über die anwendbaren Rechtsvorschriften. Sie müssen sich keine Sorgen über die Rückzahlung der Sozialhilfe machen.

Ist es möglich eine rückwirkende Auszahlung von der IV zu erhalten?

Grundsätzlich ist es möglich rückwirkend ab einem Monat, das vor dem Zeitpunkt liegt, an dem die IV eine Verfügung über die Rente erlässt, zu erhalten (grundsätzlich ist eine rückwirkende Auszahlung also möglich). Laut Ihren Angaben haben Sie sich im März 2012 bei der IV angemeldet (Geltendmachung des Leistungsanspruchs).