Wann Verurteilung als Gesamtschuldner?

Verurteilung in der Hauptsache als Gesamtschuldner Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beklagter hinsichtlich der Kosten setzt nach § 100 Abs. 4 ZPO weiterhin voraus, dass die Beklagten in der Hauptsache als Gesamtschuldner verurteilt worden sind (OLG Hamm Rpfleger 1974, 271 = JurBüro 1974, 886).

Bei welchen vollstreckbaren Urteilen braucht keine Sicherheit geleistet zu werden?

Ist eine vorläufig vollstreckbare Entscheidung nicht mehr anfechtbar (z. B. durch Ablauf der Rechtsmittelfrist), kann aus dieser sodann auch ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden. Der Nachweis der Rechtskraft erfolgt durch Rechtskraftzeugnis des Gerichts.

Was ist ein Prozessergebnis?

Jeder Prozess besitzt zudem eine vorher definierte Ausgangslage bzw. ein Startereignis, auch als Input bezeichnet. Und jeder Prozess besitzt ein Prozessergebnis, welches als Output bezeichnet wird. Darüber hinaus lassen sich Prozesse, anhand von Zeit, Menge oder Raum messen und bewerten. Hört sich jetzt etwas hochtrabend an, oder?

Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren?

Überblick über das vorläufige Insolvenzverfahren. Wird ein Unternehmen insolvent, löst dies einen mehrstufigen Prozess aus. In der Regel gerät ein Unternehmen in die Krise und eine gemäß § 15 Insolvenzordnung (InsO) berechtigte oder eine nach § 15a InsO verpflichtete Person stellt den Insolvenzantrag.

LESEN:   Wie lange ist der Autokredit zuruckgezahlt?

Was ist die Phase zwischen der Stellung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Die Phase zwischen der Stellung des Insolvenzantrags und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Abweisung des Insolvenzantrags durch das Gericht wird als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet. Dieses dauert meist zwei bis drei Monate.

Was sind die Merkmale eines Prozesses?

Zusammenfassung: 1 Ein Prozess hat folgende Merkmale: Eine festgelegte Startposition, auch Input genannt. Dazu kommen interne Strukturen, wie Aktivitäten, Entscheidungen. 2 Prozesse sind immer in Zeit und Menge messbar. 3 Aus diesen Dimensionen können weitere abgeleitet werden: Nutzen, Aufwand, Kosten usw.