Wann werden Daten an das Finanzamt übermittelt?

Seit dem Jahr 2005 muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auf elektronischem Wege übermittelt werden. Das Finanzamt kann auf die elektronische Übermittlung verzichten, um unbillige Härten zu vermeiden.

Welche Beiträge werden an das Finanzamt übermittelt?

Im Einzelnen sieht das so aus: Bei Arbeitnehmern übermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt, in der auch die Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen werden. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die Beiträge abführt.

Was ist die Einkommenssteuer bei Ehegatten?

Berechnung der Einkommenssteuer. Bei Ehegatten wird dann das sogenannte Splitting-Verfahren angewendet: Die Einkommenssteuer beträgt das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte des gemeinsam zu versteuernden Einkommens der beiden Partner ergibt. Meist ergibt sich durch die gemeinsame Veranlagung ein Steuervorteil für Ehepaare.

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Wie Fragen sie ihren Steuerberater nach einem Einkommensteuerbescheid?

Fragen Sie Ihren Steuerberater einfach nach einer Kopie. Lässt sich der Steuerbescheid nicht auffinden, wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Bitten Sie dort einfach um die erneute Zustellung des Einkommensteuerbescheids.

Wie erfolgt die Berechnung der Einkommenssteuer?

Berechnung der Einkommenssteuer. Zur Berechnung der Einkommenssteuer müssen Sie lediglich die notwendigen Finanzdaten in das Rechnerformular eintragen. Ihre Angaben werden nicht gespeichert oder versendet, sondern lediglich auf Basis der Berechnungsformeln für die Einkommenssteuer verarbeitet.

Wie wird die Einkommenssteuer erhoben?

Erhoben wird die Einkommenssteuer auf das Bruttogehalt einer natürlichen Person. Zu versteuern sind Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit bzw. Einkünfte aus Selbstständigkeit, aus einem Gewerbe, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung.