Wann wird der Zertifikate-Besitzer eingestellt?

Zu beachten ist außerdem, dass in vielen Fällen bereits einige Tage vor dem Fälligkeitstermin der Börsenhandel eingestellt wird. Auf mögliche Kursveränderungen, die sich während der verbleibenden Tage ergeben, kann der Zertifikate-Besitzer dann nur noch im außerbörslichen Direkthandel reagieren.

Wie kann der Zertifikate-Besitzer auf Kursveränderungen reagieren?

Auf mögliche Kursveränderungen, die sich während der verbleibenden Tage ergeben, kann der Zertifikate-Besitzer dann nur noch im außerbörslichen Direkthandel reagieren. Umgehen lässt sich dies – ebenso wie die Zeitspanne für das Clearing – in dem das Zertifikat bereits kurz vor Fälligkeit verkauft wird.

Wann können COVID-Zertifikate ausgestellt werden?

Ab Ende Juni 2021 können Covid-Zertifikate durch die Teststellen (Labor, Arztpraxis, Testcenter) vor Ort ausgestellt werden. Das Zertifikat kann von der Teststelle entweder ausgedruckt oder direkt auf das Smartphone der getesteten Person geladen werden. Nicht alle Teststellen werden diesen Service anbieten.

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Welche Abläufe gibt es für die Beantragung eines Covid-Zertifikats?

Für die Beantragung des Zertifikats gibt es unterschiedliche Abläufe. Ein Gesuch zur Änderung eines Covid-Zertifikates kann nur per Mail entgegen genommen werden. Alle vollständig geimpften Personen (zwei Impfungen oder positiv und eine Impfung) haben einen kantonalen Impfnachweis bekommen.

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Wie länge ist die Gültigkeit der Zertifikate?

Die Gültigkeitsdauer wurde auf ein Jahr beschränkt, weil im Moment noch keine gesicherten Daten über die Länge des Impfschutzes vorlägen. Weiter heißt es im BILD-Artikel, dass es auf europäischer Ebene Gespräche über die Gültigkeitsdauer der Zertifikate in Abhängigkeit neuer medizinischer Erkenntnisse gebe.

Kann man das Corona-Zertifikat erneuern lassen?

Man kann das Corona-Zertifikat erneuern lassen. Dafür ist keine erneute Impfung notwendig. Parallel dazu gibt es noch die „ Genesenenzertifikate “. Sie haben nur eine Gültigkeit von 180 Tagen. Doch das darf man nicht mit den Impf-Zertifikaten verwechseln!