Wann wird die Studiengebühr für das Zweitstudium fällig?

Die Studiengebühr für das Zweitstudium (650 Euro) wird nur dann fällig, wenn Sie von der Studiengebühr für internationale Studierende befreit sind. wenn das Erststudium im Ausland absolviert und noch kein grundständiger oder konsekutiver Studiengang in Deutschland abgeschlossen wurde (gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 LHGebG).

Wie kann ich einen Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr stellen?

Einen Antrag auf Ausnahme/Befreiung von der Studiengebühr können nach der Annahme des Studienplatzes und dem Erhalt des Gebührenbescheids stellen: Studierende in einem Urlaubssemester, sofern die Anträge auf Beurlaubung und Befreiung vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurden (gem. § 8 Abs. 4 i.

Welche Ausnahmen bestehen bei der studiengebührenpflicht?

Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht bestehen für: Familienangehörige (Ehe-/Lebenspartner/innen und Kinder) von Staatsangehörigen der/s EU/EWR nach § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU (gem. Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (gem.

Was kostet ein Zweitstudium für internationale Studierende?

Falls Sie ein Zweitstudium aufnehmen, müssen Sie die Studiengebühr für internationale Studierende bezahlen (1.500 Euro). Die Studiengebühr für das Zweitstudium (650 Euro) wird nur dann fällig, wenn Sie von der Studiengebühr für internationale Studierende befreit sind.

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Welche Studiengebühren müssen internationale Studierende bezahlen?

Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind, müssen seit dem Wintersemester 2017/18 eine Studiengebühr in Höhe von 1.500 Euro pro Semester bezahlen, wenn sie sich in einen Bachelor-, konsekutiven Master- oder Staatsexamensstudiengang einschreiben oder in diesen wechseln.