Wann wird Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt?

Einzelvertragliche Stichtags- und Rückzahlungsklauseln unter Umständen unzulässig. Steht in einem Arbeitsvertrag, dass Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer z.B. aufgrund eigener Kündigung aus dem Betrieb ausscheidet, ist das unzulässig (LAG München, 19.01.2017, 3 Sa 492/16).

Wann wird das Weihnachtsgeld gezahlt?

Meistens wird die Leistung mit dem Lohn für den Monat November ausgezahlt. Zulässig ist es allerdings, bestimmte Arbeitnehmer von der Zahlung vom Weihnachtsgeld auszuschließen, sofern ein sachlicher Grund dafür vorliegt.

Wann wird Weihnachtsgeld gezahlt Öffentlicher Dienst?

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen. Sie ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt und wird mit dem Novembergehalt fällig.

Was ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld?

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Der genaue Prozentsatz kann in Abhängigkeit zur Branche, zum Tarifvertrag und zum Unternehmen variieren. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus einer sogenannten betrieblichen Übung.

Was ist eine Rückzahlungsklausel beim Weihnachtsgeld?

Beim Weihnachtsgeld, das die Betriebstreue belohnt, hängt die Rückzahlungspflicht von einem Stichtag und der Höhe der Sonderzahlung ab. Darüber hinaus muss eine Rückzahlungsklausel (inklusive der Stichtagsregelung) im Arbeits- oder Tarifvertrag schriftlich festgehalten sein. Ohne die entsprechende Klausel ist eine Rückforderung also nicht rechtens.

Wie viel bekommt ihr Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber ausgezahlt?

Ungefähr die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande bekommt im November oder Dezember Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber ausgezahlt – 2018 lag die Höhe im Schnitt bei 2.632 Euro. Das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsgratifikation genannt, ist eine Sonderzahlung, die zusätzlich zur regulären Vergütung bezahlt wird.

Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern?

Sollte der Arbeitgeber das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld zurückfordern, lohnt es sich, einen genauen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. In nicht wenigen Fällen hat der Arbeitgeber nämlich kein Recht auf eine Rückzahlung.

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