Wann Wirtschaftsprüfer Pflicht?

Nach § 316 HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Für Konzernabschlüsse und die Jahresabschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht.

Wann muss der Jahresabschluss festgestellt werden?

Bis wann muss ein Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein? Der Jahresabschluss muss mit einer Frist von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden.

Wer braucht einen Wirtschaftsprüfer?

Wer braucht Wirtschaftsprüfer? Kapitalgesellschaften, Banken, Versicherungen und Unternehmen des Staates, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Abschluss jährlich prüfen zu lassen.

Was ist der Bericht über die Jahresabschlussprüfung?

Bericht über die Jahresabschlussprüfung. Der Prüfungsbericht enthält eine detaillierte schriftliche Darstellung der Art und des Umfangs sowie des Ergebnisses der Prüfung (§ 321 I 1 HGB). Der Bericht ist vom Prüfer zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen; hat der Aufsichtsrat den Auftrag erteilt,…

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Was beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses?

Umfang der Prüfung. Die Prüfung des Jahresabschlusses beinhaltet die Bilanz, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, den Anhang, die komplette Buchführung, die Unternehmensplanung und bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften auch den Lagebericht.

Wie kann man den Jahresabschluss erstellen?

Die Erstellung des Jahresabschlusses mithilfe der EDV kann man in 3 Arbeitsschritte aufteilen: Abstimmen der Buchhaltung und Zusammenstellen der Unterlagen (Abschluss vorbereiten) Erstellen des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. weiterer Bilanzen und Berichte) sowie der Steuererklärungen.

Wie obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschluss obliegt grundsätzlich den Gesellschaftern bzw. der Gesellschafterversammlung ( §§ 42a Abs. 2, 46 Nr. 1 GmbHG ). Eine Ausnahme gilt für die Aktiengesellschaft: Bei dieser hat der Vorstand den Jahresabschluss dem Aufsichtsrat vorzulegen.