Wann wurde die Quellensteuer eingeführt?

Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedete Abgeltungssteuer(Quellensteuer) versteuert Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungsgewinne mit einem pauschalen Satz von 25\%. Bereits im Jahr 1991 hatte die damalige Bundesregierung eine Quellensteuer in Höhe von 10\% eingeführt.

Wann fallen Quellensteuern an?

Alle Personen, die Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividendenzahlungen erhalten, sind quellensteuerpflichtig, wenn in dem Land ein Quellensteuerabzug erfolgt. Zusätzlich zur Quellensteuer im Ausland gibt es eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Deutschland.

Wie wird die ausländische Steuer angerechnet?

Die ausländische Steuer wird dabei nur bis zur einem Höchstbetrag angerechnet, der nach der Formel des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG berechnet wird. Übersteigt die ausländische Steuer diesen Höchstbetrag, so wird der übersteigende Betrag nicht mehr angerechnet und kann auch anderweitig nicht mehr berücksichtigt werden (sog.

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Was ist bei der Anrechnung ausländischer Steuern zu beachten?

Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die bisherige gesetzliche Formel zu dessen Berechnung verstieß nach einem EuGH-Urteil gegen EU-Recht. Der Gesetzgeber hat hierauf nun reagiert und die Methode zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags geändert.

Ist es mit dem ausländischen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen?

Besteht mit dem ausländischen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ist die Anrechnungsmethode die Standardmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 34c Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 EStG). Die ausländische Steuer wird dabei nur bis zur einem Höchstbetrag angerechnet, der nach der Formel des § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG berechnet wird.

Was ist eine ausländische Quellensteuer?

Ausländische Quellensteuer auf im Ausland erzielte Kapitalerträge wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Die meisten Länder erheben eine Einkommensteuer; der Besteuerung unterliegen dabei auch Kapitalerträge, wobei die Steuer oft direkt als Quellensteuer gestaltet ist.