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Wann wurde in der katholischen Kirche das Zölibat eingeführt?
Im 12. Jahrhundert Kirchengesetz. Unter Papst Innozenz II. beschloss man 1139 auf dem zweiten Lateran-Konzil, den Zölibat für christliche Priester auf der ganzen Welt zur Pflicht zu machen.
Woher kommt die Idee des Zölibats?
Der Zölibat, der auch als Befolgung eines evangelischen Rates (neben Armut und Gehorsam) gilt, beruht auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus in Mt 19,12 spricht. Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil.
Waren Päpste früher verheiratet?
Als Verheiratete Päpste werden jene Päpste bezeichnet, die den Überlieferungen zufolge Liebschaften vor bzw. während ihrer Amtszeit hatten. 39 Päpste sollen sogar legal verheiratet gewesen sein. Seit dem Jahre 1585 ist aber kein Fall mehr bekannt, dass ein Papst Kinder gezeugt und damit eine Familie gegründet hat.
Warum sollte ein katholischer Priester nicht heiraten?
Das liegt daran, weil ein katholische Priester an das Zölibat gebunden ist. Das Zölibat gibt es in vielen Religionen, es ist die Verpflichtung zur Ehelosigkeit. Ein katholischer Priester darf also nicht heiraten, weil er theoretisch mit seiner Gemeinde verheiratet ist.
Ist eine Heirat verboten?
Eine klare Aussage im Sinne von „Eine Heirat ist verboten“ findet sich in der Bibel jedoch nicht. Auch Paulus, einer von Jesu‘ Jüngern, hatte dies erkannt und schrieb in seinen Korintherbriefen: „Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn.“
Wie muss der Pfarrer für seine Kinder da sein?
Und wie ein Vater für seine Kinder da ist, so muss auch der Pfarrer für die Mitmenschen da sein. Das heißt, wenn er um 3:00 Uhr nachts angerufen wird, weil ein Mensch mit ihm reden will, so macht er es auch.
Ist das zölibatäre Leben in der katholischen Kirche für die Priester verpflichtend?
Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind.