Wann zahlt der Arbeitgeber nicht bei Corona?

Wenn Beschäftigte sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen und und in Quarantäne gehen müssen, haben sie seit dem 1. November 2021 keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit Lohn zu zahlen?

Das Mindestlohngesetzes (MiLoG) schreibt der Lohnzahlung eine Maximalfrist vor und setzt damit individualvertraglichen Vereinbarungen Grenzen: Gemäß § 2 MiLoG muss der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden …

Was benötigt man für Homeoffice?

Zusammenfassung: Ein gut ausgestattetes Homeoffice ist ausgerüstet mit:

  • Schnellem, stabilem und sicheren Internet (mindestens mit WPA/WPA2-Verschlüsselung, besser noch mit VPN)
  • einem großen Bildschirm.
  • einer ordentlichen Tastatur.
  • einem funktionstüchtigen Telefon (am Besten als Headset)
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Ist der Arbeitgeber für die richtige Erfassung der Arbeitszeit verantwortlich?

Im Endeffekt muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass generell immer der Arbeitgeber für die richtige Erfassung der Arbeitszeit verantwortlich ist. Dokumentiert ein Mitarbeiter die Arbeitszeit nur mangelhaft, muss der Arbeitgeber dafür haften und die im Zweifel anfallenden Strafen zahlen.

Was muss man als Arbeitgeber beachten?

Generell muss man als Arbeitgeber zunächst nur gewährleisten, dass sämtliche Mehrarbeitsstunden von den Arbeitnehmern erfasst werden. Dies ist im Paragraphen 16 des Arbeitszeitgesetzes festgehalten. Mehrarbeit, auch Überstunden genannt, beginnt da, wo die normale Arbeitszeit aufhört. Die tägliche Maximalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.

Wie wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter beim Finanzamt aus?

Wie wir bereits zuvor erwähnt haben, muss der Freelancer sich als solcher beim Finanzamt anmelden. Daher wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies positiv: Sie müssen für diese Arbeitskraft keine Lohnsteuern zahlen und auch keine Sozialabgaben.

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Ist das Erfassen der Arbeitszeit rechtlich vorgeschrieben?

Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass das Erfassen der Arbeitszeit keine Möglichkeit, sondern generell rechtlich vorgeschrieben ist. Viele Unternehmen haben dies in der Vergangenheit ignoriert und dafür im Wahrsten Sinne des Wortes „den Preis bezahlt“. Vor allem im Handwerk und der Gebäudereinigung kontrolliert der Zoll immer häufiger.