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Warum arbeitet man Teilzeit?
Vorteile für Arbeitnehmer Flexiblere Arbeitszeiten und eine Reduzierung der Arbeitszeit nach Wunsch ermöglichen die Vereinbarung von Beruf und Familie oder außerbetriebliche Aktivitäten. Bei der Vereinbarung der Wunscharbeitszeit ist das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen.
Ist Teilzeit arbeiten gut?
Teilzeit-Arbeiten ist in der Praxis meist ein elender Staffellauf. Ein Mehraufwand, der sich selten lohnt. Dauernd muss man Übergaben machen, ständig erreichbar sein, falls es mal eine Nachfrage gibt. Bloß bezahlt bekommt man das nicht.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Teilzeitkräften?
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte in Teilzeitarbeit nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte (§4 TzBfG). Sie müssen beispielsweise dieselben Möglichkeiten zur Weiterbildung haben wie Vollzeitbeschäftigte (§10 TzBfG) und dürfen aufgrund ihres Teilzeitwunsches nicht entlassen werden.
Was ist der Vorteil der Teilzeitbeschäftigung?
Ein klarer Vorteil der Teilzeitarbeit im Vergleich zu einer geringfügigen Beschäftigung ist eindeutig der, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung die Einzahlung in die Sozial- und Rentenkassen weiterhin durch den Arbeitgeber erfolgt.
Was sollte man beachten bei der Teilzeitarbeit?
Und auch im Bezug auf fällige Steuern gibt es bei der Teilzeitarbeit einige Aspekte, die man auf jeden Fall beachten und berücksichtigen sollte. Vielfach ist die Steuerlast deutlich geringer, wenn man in Teilzeit arbeitet.
Welche Vorteile hat eine Teilzeit für Arbeitnehmer?
Die Vorteile der Teilzeit für Arbeitnehmer liegen auf der Hand. In erster Linie hat ein Angestellter durch eine verringerte Arbeitszeit mehr Zeit für andere Dinge, wie Familie, Freunde und Freizeit. Die neu gewonnene Freizeit kann dazu dienen, sich zu erholen und mit mehr Motivation an die Arbeit zu gehen.
Wann muss der Anspruch auf einen Teilzeitjob mitgeteilt werden?
Darüber hinaus muss der Anspruch auf einen Teilzeitjob dem Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist in schriftlicher Form mitgeteilt werden: Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hat dies sieben Wochen vor dem Beginn der Teilzeitbeschäftigung zu geschehen.