Warum bekomme ich keinen Steuerbescheid?

Drei Monate sind ins Land gegangen, seit Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben. Doch der Bescheid liegt immer noch nicht im Briefkasten. Dann können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachhaken. Haben Sie sechs Monate lang nichts gehört, können Sie die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen.

Wann bekommt man einen einkommensteuerbescheid?

Spätestens sechs Monate nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, muss der Steuerbescheid vorliegen. Diese Frist verschiebt sich allerdings nach hinten, wenn die Beamten fehlende Belege oder Informationen anfordern müssen.

Was ist meine Steuererklärung?

Meine Steuererklärung. Die Seite „Meine Steuererklärung“ ist die zentrale Übersichtsseite in Ihrem Steuerfall. Hier sehen Sie, ob Sie Ihren Steuerfall bereits abgegeben haben, hier können Sie die komprimierte Steuererklärung nach dem Versand per ELSTER herunterladen und hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid aufrufen,…

Wann beginnt die Abgabe der Steuererklärung?

Das Finanzamt beginnt die Bearbeitung erst nach Eingang der unterschriebenen Steuererklärung. Haben Sie die Abgabe bereits durchgeführt, können Sie über den Button „Abgabe der Steuererklärung neu starten“ den Abgabeprozess zurücksetzen und erneut durchführen.

LESEN:   Welchen Master kann man mit Bachelor Wirtschaftswissenschaften machen?

Wie werden ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst?

Im Bereich „Daten eingeben“ von Lohnsteuer kompakt werden mit dem Steuer-Interview Ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst. Das Interview stellt die relevanten Fragen nach Themen zusammen und führt Sie so Schritt-für-Schritt durch die für Sie relevanten Seiten Ihrer Steuererklärung.

Wie können sie den Datenabruf in ihrer Steuererklärung erteilen?

Um den Datenabruf zu nutzen und die zu Ihrer Person gespeicherten in Ihre Steuererklärung zu importieren, müssen Sie Lohnsteuer kompakt eine Berechtigung zum Abruf Ihrer elektronischen Daten erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt “ Datenabruf – Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) „.