Warum Bilanz in Konten?
Um die laufende Buchführung zu erstellen, muss für jede Position der Bilanz ein Konto eingerichtet werden. Auf diesen einzelnen Konten werden die jeweiligen Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres gebucht. Für jeden Bilanzposten wird ein Konto geführt.
Was ist an der doppelten Buchführung doppelt?
Die doppelte Buchhaltung (auch “doppelte Buchführung” oder “Doppik”) ist ein kaufmännisches Buchführungssystem, mit dem Geschäftsvorfälle zweimal erfasst werden (daher “doppelte Buchhaltung”): Geschäftsvorfälle werden auf zwei Konten, Konto und Gegenkonto, gebucht.
Welche Kontenklassen sind aktiv?
Die Kontenklassen 0 und 1 für Anlage- und Umlaufvermögen bilden die Aktivseite der Bilanz, die Kontenklassen 2 und 3 für Eigenkapital und Fremdkapital die Passivseite.
Was versteht man unter Rechnungslegung?
Unter Rechnungslegung sind die Vorschriften über die Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und für die Kapitalgeselschaften zusätzlich die Vorschriften über den Anhang und den Lagebericht zu verstehen. Rechnungslegung im weiteren Sinne bezeichnet die Pflichten für Personen, die über eine mit Einnahmen und Ausgaben…
Wie werden die für die Rechnungslegung relevanten Daten erfasst?
Die für die Rechnungslegung relevanten Daten werden im Rahmen des Rechnungswesen erfasst. Inhalt und Umfang der handelsrechtlichen Rechnungslegung sind im wesentlichen von der Rechtsform, der Unternehmensgröße und der Branche abhängig.
Welche Vorschriften sind unter Rechnungslegung zu verstehen?
Unter Rechnungslegung sind die Vorschriften über die Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und für die Kapitalgeselschaften zusätzlich die Vorschriften über den Anhang und den Lagebericht zu verstehen.
Was ist eine Rechnungslegung im engeren Sinne?
Rechnungslegung im engeren Sinne bezeichnet die Rechenschaftslegung mittels des aus Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses, für den der Handelsgesetzgeber besondere Rechnungslegung -Vorschriften im HGB (§§38 ff.), insb. aber im Aktiengesetz 1965 (§§ 148 ff. für Aktiengesellschaften, §§ 329 ff. für Konzerne) und der