Warum braucht man eine doppelte Buchführung?

Warum doppelte Buchführung? Aus der einfachen Buchhaltung (Milchbüechli-Rechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) kann nur herausgelesen werden, ob ein Gewinn oder Verlust resultiert. Die doppelte Buchhaltung, hingegen, ist ein wichtiges Hilfsmittel für den Erfolg eines Unternehmens.

Wer unterliegt der doppelten Buchführung?

Seit 2016 gelten für Kaufleute, AGs und GmbHs (außerdem Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die freiwillig bilanzieren) sowie für alle Gewerbetreibende neue Betragsgrenzen: Wer einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro pro Jahr oder einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro pro Jahr erzielt, ist zur doppelten Buchführung …

Wer unterliegt der buchführungspflicht?

Alle Kaufleute sind nach § 238 I HGB dazu verpflichtet, eine Buchführung zu machen. Daher ist die Kaufmannseigenschaft der ausschlaggebende Punkt für die Pflicht zur Buchführung. Nach § 1 HGB handelt es sich bei jedem, der ein Handelsgewerbe betreibt, um einen Kaufmann, genauer gesagt einen Ist-Kaufmann.

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Was ist eine doppelte Buchführung?

Definition: Was ist „Doppelte Buchhaltung“? Die doppelte Buchhaltung (auch doppelte Buchführung genannt) ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht), welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1) durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Wie lässt sich die Notwendigkeit der doppelten Buchführung ableiten?

Die Notwendigkeit der doppelten Buchführung lässt sich zum einen aus der Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses ( Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)) nach dem Handelsgesetzbuch ( § 242 Abs. 3 HGB) als auch aus den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ ( GoB) ableiten.

Wie erfolgt der Ablauf der doppelten Buchhaltung?

Der Ablauf der Doppelten Buchhaltung über eine komplette Abrechnungsperiode erfolgt in 3 wesentlichen Schritten: Buchen von Geschäftsvorfällen in T-Konten, Abschluss der Abrechnungsperiode (Jahresabschluss) in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Übertrag des Betriebsergebnisses in die Abschlussbilanz.

Wie lässt sich die doppelte Buchhaltung herleiten?

Die Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung lässt sich aus § 242 III HGB herleiten. Das Verfahren der doppelten Buchhaltung ist ausgehend von der Bilanz zu Beginn des Geschäftsjahres erklärbar. Statt jeden zu buchenden Geschäftsvorfall sofort in der Bilanz zu erfassen, wird auf den zu jedem Bilanzposten zu bildenden Konten gebucht.

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