Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum darf man die Kopien nicht verbreiten?
- 2 Was muss man beachten beim Kopieren von Software?
- 3 Warum dürfen Kopien für den eigenen Gebrauch gemacht werden?
- 4 Was ist ein Sonderfall des Kopierens und Einfügens?
- 5 Warum muss ich deinen Personalausweis kopieren oder Scannen?
- 6 Was sind geeignete Identitätsdokumente vorzulegen?
- 7 Was gelten die Absätze 1 und 2 für Rechtsstreitigkeiten?
- 8 Welche Rechtsstreitigkeiten gehören vor die ordentlichen Gerichte?
Warum darf man die Kopien nicht verbreiten?
Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt(BGH GRUR 1991, S. 316) und deren Verwendung in Tauschbörsen (Filesharingbörsen) erst recht nicht.
Was muss man beachten beim Kopieren von Software?
Wer Software kopieren will, muss einige Sonderregeln beachten: Im Gegensatz zu Musik-CDs oder Film-DVDs sind die Regelungen strenger. Bevor man also seinen Brenner anwirft und Microsoft Word oder das neuste Computerspiel kopiert, sollte man sich erkundigen, was erlaubt ist und was nicht.
Wann ist die Kopie eines fremden Werkes erlaubt?
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig: und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
Warum dürfen Kopien für den eigenen Gebrauch gemacht werden?
Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein.
Was ist ein Sonderfall des Kopierens und Einfügens?
Ein Sonderfall des Kopierens und Einfügens ist das Ausschneiden und Einfügen ( englisch cut and paste) oder Verschieben ( englisch move ), bei dem das betroffene Element am Ursprungsort nach dem Kopieren zusätzlich gelöscht wird.
Wie wird der Text in der Zwischenablage kopiert?
Üblicherweise wird der Text durch einfaches Markieren automatisch in die Zwischenablage kopiert. Das Einfügen erfolgt an Cursor -Stelle durch Klicken der mittleren Maustaste, oder gleichzeitiges Klicken beider Maustasten (bei Emulation der mittleren Taste).
Warum muss ich deinen Personalausweis kopieren oder Scannen?
In der Praxis heißt das: Wenn du deinen Personalausweis kopieren oder scannen musst, hast du das Recht, alle Informationen, die der Empfänger nicht benötigt, zu schwärzen.
Was sind geeignete Identitätsdokumente vorzulegen?
Den Polizisten wiederum sind geeignete Identifikationsdokumente auf Verlangen hin vorzulegen. Ausnahmen gelten in der Regel dann, wenn Sie darin zugestimmt haben, einen Identitätsnachweis im Rahmen einer Leistung zu erbringen. Das gilt zum Beispiel beim Kauf von personengebundenen Online-Fahrkarten oder auch bei der Paketzustellung.
Was sind Rechtsstreitigkeiten in der Zivilprozessordnung?
Rechtsstreit und Rechtsstreitigkeit sind Rechtsbegriffe, die vor allem in der Zivilprozessordnung (ZPO) häufig vorkommen, ohne dass diese eine Legaldefinition anbietet. Die ZPO regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen, die für die Austragung von Rechtsstreitigkeiten geschaffen sind.
Was gelten die Absätze 1 und 2 für Rechtsstreitigkeiten?
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Rechtsstreitigkeiten, die die Durchsetzung eines nach § 30 gebundenen Preises gegenüber einem gebundenen Abnehmer oder einem anderen Unternehmen zum Gegenstand haben.
Welche Rechtsstreitigkeiten gehören vor die ordentlichen Gerichte?
Nach § 13 GVG gehören vor die ordentlichen Gerichte die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( Zivilsachen) sowie bestimmte Strafsachen .
Kann der Anwalt den gesamten Akteninhalt kopieren?
Der Anwalt darf jedoch nicht ohne Prüfung den gesamten Akteninhalt kopieren. Benötigt der Mandant seinerseits einen – weiteren – Auszug der Akte, wird dies nicht nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a), sondern nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. d) VV RVG abgerechnet.