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Warum droht der Arbeitgeber mit einer Lohnkürzung?
Droht der Arbeitgeber mit einer Lohnkürzung oder behält einfach einen Teil des Arbeitslohns ein, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Hier ist das Leistungsprinzip verankert. Der Beschäftigte stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, der Arbeitgeber den Lohn. Dabei geht es allgemein nicht um die eigentliche Qualität der Arbeit.
Wie kann eine Lohnkürzung vollzogen werden?
Die Kürzung des Gehalts sollte daher nur in einer absoluten Notsituation ausgesprochen werden, um die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer zu sichern. Eine Lohnkürzung kann allerdings auch vollzogen werden, wenn die Leistungen des Angestellten nachweislich und über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend waren.
Ist der Verzicht auf Lohnerhöhungen zugesagt?
Verzicht auf Lohnerhöhungen, die noch nicht zugesagt sind (wenn keine Tarifbindung besteht): Auch wenn Sie in der Vergangenheit regelmäßig Ihre Löhne und Gehälter nach einem bestimmten Modus erhöht haben, brauchen Sie in Zukunft keine Lohnerhöhungen vorzunehmen (sofern Sie sich nicht ausdrücklich dazu verpflichtet haben).
Ist der Arbeitgeber weiterhin zur Zahlung von Lohn verpflichtet?
Greift § 616 BGB, ist der Arbeitgeber weiterhin zur Zahlung von Lohn verpflichtet. Arbeitnehmer sollten aber dringend einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen: Die Entgeltfortzahlung kann vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Arbeitnehmer sollten möglichst frühzeitig das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen.
Kann der Arbeitgeber über Lohnkürzungen einsparen?
In wirtschaftlichen Notsituationen kann der Arbeitgeber über Lohnkürzungen Kosten einsparen. Aber: Diese Gehaltskürzungen dürfen nicht willkürlich einzelne Mitarbeiter treffen – es muss bei allen Beschäftigten der Rotstift angesetzt werden. Darüber hinaus ist die Gehaltskürzung zulässig,…
Welche Sachbezüge fließen an den Arbeitnehmer?
1. Sachbezüge. Im Rahmen des §8 Abs. 2 S.11 EStG können bestimmte Sachzuwendungen steuerfrei an den Arbeitnehmer fließen. Dazu gehören Tankgutscheine, Darlehen, Zuschüsse zum Jobticket, sowie Gewährung von privater Nutzung betrieblicher Computer und Telefone.