Warum dürfen öffentlich-rechtliche Gläubiger hart durchgreifen?

Seit einigen Jahren dürfen nicht nur öffentlich-rechtliche Gläubiger hart durchgreifen, auch Unternehmen und Privatpersonen können ihren Schuldnern das Leben mittlerweile sehr schwer machen. Das ist vor allem auf die Aushöhlung des Datenschutzes und die stark ausgeweiteten Möglichkeiten für den Abruf von Sozial- und Finanzdaten zurückzuführen.

Was kann man beim Gemeinschaftskonto erledigen?

Beim Gemeinschaftskonto haben beide Kontoinhaber Zugriff auf das Guthaben und können Geldgeschäfte erledigen. Probleme kann es geben, wenn einer das Konto überzieht, eine Pfändung ansteht oder ein Partner stirbt. So gehst Du vor Eröffne zusätzlich zum eigenen Konto ein Gemeinschaftskonto.

Kann ein Kontoinhaber ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Ein Einzelkonto kann in ein solches P-Konto umgewandelt werden, ein Gemeinschaftskonto nicht. Also sollte auch der gepfändete Kontoinhaber das Geld auf ein Einzelkonto überweisen und dieses dann in ein P-Konto umwandeln. Schwierig wird es auch, wenn ein Kontoinhaber eine große Summe auf das Konto einzahlt.

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Wie kannst du die Finanzgeschäfte zusammen mit dem Zweiten Konto erledigen?

Beim Und-Konto kannst Du die Finanzgeschäfte nur zusammen mit dem zweiten Kontoinhaber erledigen. So müssen Überweisungen auf Papier zum Beispiel von beiden unterschrieben werden. Diese Art des Gemeinschaftskontos ist daher für Partner und Wohngemeinschaften im Alltag unpraktisch und damit ungeeignet.

Wie kann ich auf das Konto des Schuldners zugreifen?

Um auf das Konto des Schuldners zugreifen zu können, benötigen Gläubiger einen europäischen Vollstreckungstitel, dazu bedarf es eines Erkenntnisverfahrens – also eines Gerichtsurteils in der Sache selbst. „Die EU-weite Kontopfändung ist noch immer ein Novum, es gibt wenig Erfahrung.“

Wie können Gläubiger Konten von Schuldnern sperren und pfänden lassen?

Gläubiger können Konten von Schuldnern grenzübergreifend in Europa sperren und pfänden lassen. Dazu müssen sie sich an das „Gericht der Hauptsache“ wenden – nicht an das Vollstreckungsgericht.