Warum ein Personalgespräch?

Das Personalgespräch – warum es so wichtig ist Im Personalgespräch bzw. Mitarbeitergespräch kommunizieren Führungskraft und Mitarbeiter miteinander. Personalgespräche stellen für den Mitarbeiter wichtige Zäsuren in der Routine des Arbeitsalltags dar und sollten demzufolge als solche behandelt werden.

Wann ist eine Kündigung rechtlich wirksam?

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sämtliche dazu erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Das Arbeitsverhältnis besteht trotz Ausspruchs einer Kündigung unverändert fort. Der Arbeitnehmer hat also weiterhin Anspruch auf seine Vergütung und auf eine vertragsgemäße Beschäftigung.

Was sind leitende Angestellte?

Leitende Angestellte haben eine Sonderstellung. Sie sind nicht so ganz Chef, aber auch keine normalen Arbeitnehmer. Ein leitender Angestellter nimmt Aufgaben wahr, die zur Unternehmensführung gehören, und erteilt den Arbeitnehmern Weisungen. Aus diesem Grund werden leitende Angestellte weitgehend der Arbeitgeberseite zugeordnet.

Ist der Betriebsrat für leitende Angestellte zuständig?

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Für leitende Angestellte ist der Betriebsrat nicht zuständig, sondern der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten. Dieser ist nach den Maßgaben des Sprecherausschussgesetzes auch bei der Kündigung zu beteiligen, der Betriebsrat bekommt nur eine Mitteilung, § 105 BetrVG.

Ist das Arbeitsjahr für Angestellte irrelevant?

Bei den Angestellten ist es hingegen deutlich komplizierter. Das Arbeitsjahr ist hier irrelevant. Die bisher schon bei Arbeitern gültigen Regeln gelten in Zukunft auch für Angestellte. Es muss also bei Angestellten in Zukunft nicht mehr zwischen sogenannten Erst- und Wiedererkrankungen unterschieden werden.

Kann der leitende Angestellte die Weiterbeschäftigung durchsetzen?

Der leitende Angestellte kann daher den Bestand seines Arbeitsverhältnisses nicht effektiv verteidigen und die Weiterbeschäftigung durchsetzen. Das Gericht diktiert dabei die Abfindungshöhe. Es ist anders als bei freien Aufhebungsverhandlungen an Vorgaben zur Höhe der Abfindung gebunden (vgl. § 10 KSchG).