Warum haftet der Ehepartner nicht für Schäden der dritten Person?

Grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht für Schäden, die sein Partner einer dritten Person zugefügt hat, da jeder Partner in einer Ehe eine eigenständige natürliche Person bleibt. Dies gilt auch für Schulden, die ein Ehepartner macht (zum Beispiel durch einen Kreditvertrag oder eine erfolglose Geschäftsgründung).

Was ist die Haftung für Schulden nach dem Tod des Ehepartners?

Haftung für Schulden nach dem Tod des Ehepartners. Stirbt ein Ehepartner, stellt sich die Frage, ob der verbleibende Partner für die Schulden seines verstorbenen Mannes oder seiner verstorbenen Frau aufkommen muss. Wenn der Ehepartner das Erbe antritt, muss er generell auch die Schulden übernehmen.

Warum haftet man für die Verbindlichkeiten des Ehepartners?

In einer Ehe haftet man nicht für die Verbindlichkeiten des Ehepartners, schon gar nicht, wenn die Schulden vor der Ehe gemacht wurden. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins besteht keine gegenseitige Haftung.

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Warum haftet der Ehemann nach § 277 BGB?

Dies bedeutet, nach § 277 BGB, dass der Ehemann nur haftet, also nur dann den Computer der Frau ersetzen muss, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat.

Was können die Partner während der Ehe beeinflussen?

Allerdings können die Partner während der Ehe auch selbst beeinflussen, wofür sie haften müssen. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Schulden, die in der Ehe gemacht werden, beide Ehepartner betreffen – dies ist grundsätzlich nicht der Fall.

Wie haftet ein Ehepartner mit einem Darlehen?

Unterzeichnet ein Ehepartner beispielsweise einen Kaufvertrag über ein Haus oder kauft ein neues Auto per Darlehen, haftet der andere nicht automatisch mit. Dazu kommt es nur, wenn Partner oder Partnerin den Vertrag mit unterschreiben oder ausdrücklich für die Schulden des anderen bürgen.