Warum hat der Zahnarzt eine Nachbesserungspflicht?
Das bedeutet in der Praxis, dass der Zahnarzt auch wenn er selbst nicht verschuldet hat, dass der Zahnersatz einen Defekt hat, dass er eine Nachbesserungspflicht gegenüber dem Privatpatienten hat. Der Zahnarzt wiederum muss aufgrund des Werkvertrages das Dentallabor in die Pflicht nehmen, das diesem ebenfalls eine Gewährleistung erteilen muss.
Wie lang ist die Gewährleistungsfrist für den Zahnarzt?
Darin verankert ist auch eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, die wenn sie unterschritten wird zu einer kostenlosen Erneuerung des Zahnersatzes führt, die zu Lasten des Zahnarztes geht. Dabei kann der Patient in Absprache mit seiner Krankenkasse für die Nachbesserung auch den Zahnarzt wechseln.
Was ist die Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen?
In den neunziger Jahren hat der Gesetzgeber in die vertragszahnärztliche Versorgung Budgets eingeführt. Seitdem wird für jede Krankenkasse in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung für die vertragszahnärztlichen Leistungen festgelegt. Diese Gesamtvergütung stellt für die Kasse eine Obergrenze ihrer…
Was ist ein Behandlungsvertrag zwischen dem Zahnarzt und dem privaten Patienten?
Ein Behandlungsvertrag zwischen dem Zahnarzt und dem privaten Patienten wird als Dienstvertrag höherer Art angesehen. Dadurch wird die Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Parteien nach den §§ 611 ff. des BGB bestimmt. Dadurch verpflichtet sich der Zahnarzt dem Patienten ein Erfolgsversprechen abzugeben.
Ist der Fehler beim Zahnersatz nachgewiesen worden?
Wenn durch ein Gutachten zudem nachgewiesen werden konnte, dass der Fehler beim Zahnersatz lag, fordert die Krankenkasse die Kosten bzw. den gewährten Festzuschuss für die Versorgung zurück. Der Zahnarzt wiederum kann seinen Schaden beim Dentallabor geltend machen.
Wie führt ein Zahnarzt Beispiele von Arzneimitteln in der Zahnheilkunde an?
Ein Zahnarzt führt als Beispiele von Arz- neimitteln in der Zahnheilkunde Tranquili- zer als Prämedikation und Corticoid als Not- maßnahme an (zm 2008 Heft 10, Seite 10). Ein Zahnarzt, der außerhalb der Zahnheil- kunde Arzneimittel verschreibt, verstößt gegen das Heilpraktikergesetz und macht sich strafbar.