Warum ist die übertarifliche Zulage unzulässig?
Da die übertarifliche Zulagedas laufende Arbeitsentgelt betrifft und eine Gegenleistung des Arbeitnehmers voraussetzt, ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt unzulässig (BAG v. 25.4.2007 – 5 AZR 627/06). Der Betriebsrat hat]
Was ist eine übertarifliche Zulage?
Tariferhöhungen sind regelmäßig auf Zulagen anrechenbar. Eine übertarifliche Zulage setzt zunächst einmal voraus, dass Maria in einem Betrieb arbeitet, in dem ein Tarifvertrag gilt, der ihre Vergütung regelt. Ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass sie zusätzlich zu ihrem Tariflohn eine Zulage enthält, ist dies eine übertarifliche Zulage.
Was sind die wichtigsten Regelungen in der Welt der Zulagen und Zuschläge?
Die wichtigsten Regelungen in der Welt der Zulagen und Zuschläge betreffen die sogenannte SNF-Arbeit. SNF steht für Sonntag, Nacht und Feiertag. Alle drei Zeiträume sind für Sie als Arbeitgeber besonders wichtig, da Ihre Mitarbeiter hierbei einen Anspruch auf zusätzlichen Lohn besitzen.
Warum sind Zulagen nicht definiert?
So wirklich eindeutig ist das nicht definiert. Immerhin lässt sich so viel sagen: Bei Zulagen handelt es sich stets um Arbeitslohn, es fallen also Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben an. Dagegen sind ausschließlich Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in bestimmter Höhe von Steuern und Abgaben frei.
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Ist die Befristung von Zulagen zulässig?
Die Befristung von Zulagen (wie auch anderer einzelner Vertragsbedingungen) ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig, wenn hierdurch der Kündigungsschutz nicht umgangen wird und das heißt zumeist: wenn ein Sachgrund diese Befristung auch tragen würde (etwa BAG vom 23.
Welche Zulagen sind steuerfrei und beitragsfrei?
Es wird zwischen Zuschlägen und Zulagen unterschieden. Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15.9.2011 (VI R 6/09) entschieden, dass eine Ausdehnung des § 3b EStG auf
Ist die Funktionszulage grundsätzlich zulässig?
Merke also: Die Funktionszulage ist grundsätzlich zulässig. Es bleibt aber die Frage, wie man die Funktion ändert. Eine andere auflösende Bedingung ist der Zeitablauf.