Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum ist es verboten entgegen der Fahrtrichtung zu Parken?
- 2 Was tun bei Falschparker auf Privatparkplatz?
- 3 Wann darf man rechts Parken?
- 4 Wo darf ich auf der linken Seite Parken?
- 5 Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?
- 6 Wie hoch ist der Abstand beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen?
Warum ist es verboten entgegen der Fahrtrichtung zu Parken?
Grundsätzlich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wer links parkt, der muss sich zum einen auf gleich zwei Fahrbahnen konzentrieren und zum anderen sollen so gefährliche Wendemanöver auf der Straße verhindert werden.
Was tun bei Falschparker auf Privatparkplatz?
Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abschleppen zu lassen. Wenn Sie es mit einem Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zu tun haben, darf die Polizei lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und Ihn telefonisch darum bitten, sein Auto wegzufahren.
Wann darf man auf beiden Seiten Parken?
Drei Meter Abstand zum Fahrstreifen sind beim Parken am Fahrbahnrand einzuhalten. Das gilt ebenso in Einbahnstraßen. Dort dürfen Sie theoretisch rechts und links parken. Doch ist die einbahnige Straße zu eng, muss versetzt auf beiden Seiten geparkt werden.
Wann darf man rechts Parken?
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen…“ Solange es sich nicht um Ausnahmen wie zum Beispiel eine Einbahnstraße handelt, darf auch auf Parkstreifen und in Parkbuchten ebenfalls nur in Fahrtrichtung geparkt werden.
Wo darf ich auf der linken Seite Parken?
Das Parken in Fahrtrichtung links ist in Einbahnstraßen erlaubt, da hier kein Gegenverkehr durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Außerdem dürfen Sie auch dort links parken, wo rechts Schienen verlegt sind.
Was verbietet das Parken vor Grundstückseinfahrten?
Der reine Gesetzeswortlaut verbietet das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Da es sich jedoch um ein Schutzgesetz zu Gunsten des Berechtigten handelt, dürfen Sie und Ihre Besucher vor Ihrer Ein- und Ausfahrt parken. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Grundstück über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist.
Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?
Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen.
Wie hoch ist der Abstand beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen?
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.
Ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen verboten?
Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Parkt man trotzdem unzulässig auf Geh- und Radwegen, werden Bußgelder fällig.