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Warum Konzernrechnungslegung?
Ziel der Konzernrechnungslegung ist es, dem Bilanzleser einen realistischen Überblick über das „Gesamtunternehmen“ Konzern zu vermitteln. Für die Ausstellung eines Konzernabschlusses wird unterstellt, dass das Mutterunternehmen und seine rechtlich selbständigen Tochterunternehmen ein einziges Unternehmen wären.
Welche Vorgänge werden von der Vollkonsolidierung umfasst?
Bei der Vollkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten aus der Handelsbilanz II der einbezogenen Unternehmen sowie die Aufwendungen und Erträge aus den Einzelabschlüssen unabhängig von der Beteiligungsquote des Konzernunternehmens in voller …
Was ist die Schuldenkonsolidierung?
Schuldenkonsolidierung Definition. Die Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB bezeichnet die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss. Der Konzernabschluss stellt den Konzern als ein einziges Unternehmen dar (§ 297 Abs. 3 HGB); der Konzern kann keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst ausweisen,…
Welche Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Schuldenkonsolidierung einzubeziehen?
Rechnungsabgrenzungsposten, denen innerkonzernliche Schuldverhältnisse z.B. über Zinsen, Mieten oder Pachten zu Grunde liegen, sind in die Schuldenkonsolidierung einzubeziehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausgleich von Ansprüchen und Verpflichtungen durch Geld- oder andere Leistung en erfolgt ( NA, 1967).
Was ist die Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB?
Die Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB bezeichnet die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss.
Ist eine Konsolidierung von Ansprüchen und Verpflichtungen zulässig?
Eine Konsolidierung von Ansprüchen und Verpflichtungen zwischen Konzernunternehmen und Unternehmen, die im Wege der Equity-Bewertung einbezogen werden, ist dem Gesetzeswortlaut folgend nicht vorgesehen. Sie wird allerdings vereinzelt für zulässig gehalten ( Ordelheide, 1985; Küting, /Zündorf, 1998; d\\’Arcy, /Kurt, 1999).