Warum müssen Rentner und Rentner eine Steuererklärung abgeben?
In welchen Fällen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. 1. Das Finanzamt fordert Sie dazu auf. Der Rentenversicherungsträger übermittelt dem Finanzamt z.B. die Höhe der Rentenzahlung.
Was ist die Steuererklärung für eine Rente als Einkunft?
Wenn Sie nur die Rente als Einkunft beziehen, müssen Sie grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, falls der steuerpflichtige Anteil höher ist als der Grundfreibetrag. Dieser beträgt 9.000 Euro im Jahr 2018; hinzu kommen 102 Euro Werbungskostenpauschale.
Wie erhalten Rentner eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung?
Biallo-Tipp: Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung erhalten ( www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter: 0800 / 1000 4800). Die Hilfe enthält die notwendigen Eintragungswerte für die Steuererklärung und zeigt auf, an welcher Stelle der Formulare die Daten einzutragen sind.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Teil der Rente?
Der steuerpflichtige Teil der Rente erhöht sich in jedem Jahr, das Sie später in Rente gegangen sind, um 2 \%, ab 2021 um 1\%. Für Walter beträgt der Besteuerungsanteil daher 68\%, für Inge bereits 70\%.
Wann müssen alleinstehende eine Steuererklärung abgeben?
Alleinstehende müssen eine Steuererklärung abgeben. für 2016, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.652 € beträgt; für 2015, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.472 € beträgt; für 2014, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 8.354 € beträgt.
Was ist die Abgabepflicht für Rentner ohne Arbeitslohn und Versorgungsbezüge?
Abgabepflicht für Rentner ohne Arbeitslohn und Versorgungsbezüge Alleinstehende müssen eine Steuererklärung abgeben für 2020, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 9.408 € beträgt; für 2019, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 9.168 € beträgt;
Wann müssen verheiratete eine Steuererklärung abgeben?
Verheiratete müssen eine Steuererklärung abgeben für 2020, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 18.816 € beträgt; für 2019, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 18.336 € beträgt; für 2018, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr mehr als 18.000 € beträgt;