Warum müssen sie in der Wohnung kein Wasser zur Verfügung haben?

Wenn Sie in der Wohnung kein Wasser zur Verfügung haben, dann liegt bereits ein Mietmangel vor. Diesen müssen Sie keinesfalls hinnehmen. Das wiederum wird im BGB in § 536 Abs. 1 geregelt. Für die Zeit, in der Ihnen die Beeinträchtigung entsteht, müssen Sie nicht die volle Miete bezahlen.

Warum kommt kein Wasser aus dem Wasserhahn aus?

Kommt kein Wasser aus dem Wasserhahn, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Schließen Sie kategorisch eine nach der anderen aus, denn nur so können Sie den Defekt schnell beheben. Wenn es draußen sehr kalt ist, liegt es nahe, dass die Wasserleitung eingefroren ist.

Wie Ärgerlicher ist es wenn kein Wasser aus dem Hahn fließt?

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Um so ärgerlicher ist es dann, wenn es einmal kein Wasser in der Wohnung gibt. Wenn in Ihrer Wohnung kein Wasser mehr aus dem Hahn fließt, dann haben Sie entweder schon längere Zeit Ihre Rechnung beim Wasseranbieter nicht beglichen oder es ist die Hauptwasserleitung betroffen.

Warum hat der Vermieter kein Wasser zur Verfügung?

Dafür hat der Vermieter zu sorgen. Wenn Sie in der Wohnung kein Wasser zur Verfügung haben, dann liegt bereits ein Mietmangel vor. Diesen müssen Sie keinesfalls hinnehmen. Das wiederum wird im BGB in § 536 Abs.

Was ist zu tun, wenn es kein warmes Wasser gibt?

Falls es in Ihrer Wohnung kein warmes Wasser mehr gibt, sollten Sie Ihren Vermieter darüber informieren und ihn auffordern, den Missstand zügig zu beheben. Eine Mietminderung ist erst ab dem Tag möglich, an dem Sie den Schaden bei Ihrem Vermieter anzeigen. Was ist zu tun, wenn es kein warmes Wasser gibt?

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Kann man den Vermieter über das Wochenende nicht erreichen?

Achtung: Auch wenn man den Vermieter über das Wochenende nicht erreichen kann, so ist dies kein Grund, dass man als Mieter gleich einen Notdienst beauftragen sollte.

Ist die Wohnung komplett nutzbar?

Dort steht sinngemäß, dass die Wohnung komplett im Gebrauch nutzbar sein muss. Dafür hat der Vermieter zu sorgen. Wenn Sie in der Wohnung kein Wasser zur Verfügung haben, dann liegt bereits ein Mietmangel vor. Diesen müssen Sie keinesfalls hinnehmen. Das wiederum wird im BGB in § 536 Abs. 1 geregelt.

Wie kann der Vermieter Wasser und Heizenergie abrechnen?

Streng genommen kann der Vermieter dann überhaupt keine Wasser- und Heizkosten abrechnen. Er kann nämlich nicht nachweisen, inwieweit der Mieter Wasser und Heizenergie verbraucht hat.