Warum Namensaktien eintragen?

Namensaktien haben somit für die Aktiengesellschaft den Vorteil, dass für die AG eine deutliche Transparenz über die Aktionärsstruktur besteht, da jeder Aktionär mit Namen, Anschrift, Nationalität und Anzahl der gehaltenen Aktien in das so genannte Aktionärsregister eingetragen wird.

Welche Vorzüge haben Namensaktien?

Vorteile Namenaktien: Die Gesellschaft kennt ihre Aktionäre, eine Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich. Die Übertragbarkeit von Aktien kann beschränkt werden (Vinkulierung) Es ist möglich Stimmrechtsaktien (Aktien mit einem höheren Stimmengewicht) einzuführen.

Wem gehört das Aktienbuch?

Das Aktienbuch wird im Interesse sowohl der Aktionäre als auch der Gesellschaft geführt. Es muß daher als eine den Aktionären und der Gesellschaft gemeinsame Urkunde im Sinne des § 304 (2) ZPO.

Was ist eine Aktie?

Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen (einer Aktiengesellschaft). Aktionäre sind also Miteigentümer, die an der Firma finanziell beteiligt sind. Im Gegenzug für sein Kapital gibt die Firma dem Aktionär eine Aktie.

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Wie ist die Eintragung in den Aktienbuch aufzuführen?

Bei verbrieften Aktien und Aktienzertifikaten ist die Nummer der Urkunde zu erwähnen. Jede Eintragung müssen Sie datieren. Für den Fall der vinkulierten Namenaktien tragen Sie das Datum des Entscheides des Verwaltungsrates ein. Jede Transaktion mit Aktien ist im Aktienbuch aufzuführen.

Kann die Aktiengesellschaft ein Aktienbuch führen?

Gibt die Aktiengesellschaft Namenaktien aus, muss sie ein Aktienbuch führen ( Art. 686 Abs. 1 OR ). Diese Pflicht entsteht mit der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister. Zuständig für die Führung des Aktienbuches ist der Verwaltungsrat. Die technische Führung des Aktienregisters kann der Verwaltungsrat an einen Dritten delegieren.

Was sind die wichtigsten Angaben im Aktienbuch?

Die wichtigsten Angaben im Aktienbuch sind Name und Adresse des Aktionärs oder Nutzniessers ( Art. 686 Abs. 1 OR ). Im Falle eines Mit- oder Gesamteigentums sind alle Berechtigten in das Aktienbuch aufzunehmen. Eine Erbengemeinschaft können Sie als Eigentümerin unter Angabe eines Vertreters vermerken.