Warum Namenserklärung?

Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihrem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.

Wann wird Namenserklärung wirksam?

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.

Wie lange dauert Namensänderung nach Hochzeit?

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Fristen. Bei der Hochzeit sind Sie bei der Wahl Ihres zukünftigen Nachnamens frei. Wichtig ist, dass Sie die Namensänderung anschließend sofort in Ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Dafür ist das Einwohnermeldeamt oder das Passamt Ihrer Gemeinde zuständig.

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Was heißt namensführung?

Jeder behält den Namen, den er im Zeitpunkt der Eheschließung führt (getrennte Namensführung). Wenn Sie einen Ehenamen bestimmen, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, einen Doppelnamen bilden. Er kann den Familiennamen oder Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Antrag auf Namensänderung?

Je nach Auslastung, Inhalt und Umfang des Antrags kann die Bearbeitung von dem Antrag auf Namensänderung auch schon einmal drei Monate und mehr in Anspruch nehmen. Dies liegt darin begründet, dass unterschiedlichste Behörden Hand in Hand arbeiten müssen.

Wie kann man die Namensänderung auf das Kind übertragen?

Nach Vollendung des fünften Lebensjahres muss das Kind die Namensänderung auch wollen. Es gibt eine Reihe von Sonderfällen. Geht der allein Sorgeberechtigte Teil eine neue Ehe ein, ist es möglich, den neuen gemeinsamen Ehenamen auf das Kind zu übertragen.

Wie ist die Änderung des Familiennamens möglich?

Die Änderung des Familiennamens ist gemäß Namensrecht in aller Regel nur bei triftigen Gründen möglich. Das kann zum Beispiel im Zuge einer Eheschließung oder einer Scheidung zutreffen. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle. Namensänderung gewünscht, aber wo beantragen Sie diese?

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Was ist der üblichste Fall der Namensänderung?

Dies ist der wohl üblichste Fall der Namensänderung. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden. Möchten beide Ehepartner ihren Namen behalten, können sie dennoch einen Ehenamen wählen. Diesen kann dann später ein gemeinsames Kind führen.