Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum reicht die Einigung für die Besitzübertragung aus?
- 2 Wie ist das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ausgestaltet?
- 3 Was liegt in der Überschreitung des Besitzrechtes?
- 4 Ist der Erwerb des unmittelbaren Besitzes erkennbar?
- 5 Wie geht der Besitz eines Verstorbenen auf den Erben über?
- 6 Ist der Besitz und das Eigentum wichtig?
- 7 Wer hat einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes?
- 8 Wie kann der unmittelbare Besitzer der Sache entzogen werden?
- 9 Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?
- 10 Was ist der Besitzübergang?
- 11 Wie ist der Besitz geregelt nach § 854 BGB?
Warum reicht die Einigung für die Besitzübertragung aus?
Nach § 854 Abs. 2 reicht die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers für die Besitzübertragung aus, wenn der Erwerber in der Lage ist, die tatsächliche Gewalt über die Sache auszuüben. Diese Einigung ist ein Rechtsgeschäft, also finden hier die Regeln über Rechtsgeschäfte Anwendung.
Wie ist das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ausgestaltet?
Anders als bei den Römern ist das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis heute jedoch als Schuldverhältnis ausgestaltet, das auch einen Ausgleich mit den Interessen des Besitzers ermöglichen soll. Hierzu stattet das Gesetz den Besitzer mit Verwendungsersatzansprüchen aus.
Hat der Besitzer den Besitz unentgeltlich erlangt?
Hat der Besitzer den Besitz unentgeltlich erlangt, muss er jedoch nach § 988 BGB gezogene Nutzungen nach den Regeln des Bereicherungsrechts herausgeben. Das bedeutet, dass er gem. § 818 Abs. 3 BGB nur das herausgeben muss, was er tatsächlich noch hat.
Was liegt in der Überschreitung des Besitzrechtes?
In dieser Konstellation liegt die Überschreitung des Besitzrechtes darin, dass ein Besitzer, der für einen anderen Besitz (sogenannter Fremdbesitz) ausübt, sich wie ein Eigentümer und damit wie ein Eigenbesitzer verhält, etwa indem er die Sache weiterveräußert.
Ist der Erwerb des unmittelbaren Besitzes erkennbar?
Wesentlich ist zur Besitzerlangung, dass die Erlangung des Besitzes nach außen erkennbar ist. Der natürliche Besitzerwerbswille, den auch ein Kind haben kann, reicht aus. Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. II. Abgeleiteter Erwerb des unmittelbaren Besitzes
Wie kann der Besitz einer Sache erworben werden?
Nach § 854 Abs. 1 wird „der Besitz einer Sache durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben“. Es kommt also nicht auf den Übertragungswillen des bisherigen Besitzers an. Der Besitz kann also sowohl ohne dessen Willen („originär“) oder mit dessen Willen („abgeleitet“) erworben werden.
Wie geht der Besitz eines Verstorbenen auf den Erben über?
Nach § 857 geht der Besitz eines Verstorbenen mit dem Tode des Erblassers, auch ohne tatsächliche Besitzergreifung, auf den Erben über. In diesem Falle ist der Erbe als fingierter Besitzer z.B. Gegner eines Herausgabeanspruchs aus § 985.
Ist der Besitz und das Eigentum wichtig?
Der Besitz und das Eigentum sind im Bereich „Recht „elementar wichtig, aber was ist eigentlich der Unterschied? Der Besitz ist die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache.
Was ist der tatsächliche Besitz einer Person über eine Sache?
Der Besitz ist die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache.
Wer hat einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes?
Wer einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes hat, soll diesen mit Hilfe der Gerichte und nicht eigenmächtig durchsetzen. Hat z.B. ein Vermieter seinem Mieter wirksam gekündigt, und räumt der Mieter die Wohnung nicht, darf der Vermieter nicht einfach den Mieter eigenhändig aus der Wohnung werfen, sondern muss die Gerichte bemühen.
Wie kann der unmittelbare Besitzer der Sache entzogen werden?
Wird dem unmittelbaren Besitzer der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so kann er nach § 861 die Herausgabe der Sache von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.
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Was ist eine Unterscheidung von Besitz und Eigentum?
Unterscheidung Besitz – Eigentum. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.
Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?
Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.
Was ist der Besitzübergang?
Besitzübergang ist die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft durch Gewährung des ungehinderten Zugangs, verbunden mit der Aushändigung der Schlüssel. Ab dem Besitzübergang wird dem Käufer regelmäßig auch die Nutzung eingeräumt. Beim leer stehenden Haus darf er renovieren und einziehen, beim vermieteten Haus steht ihm ab jetzt die Miete zu.
Was ist der Begriff „Besitz“?
Besitz wird als wirtschaftlicher und soziologischer Begriff häufig gleichgesetzt mit Vermögen, z.B. bei Grundbesitz, Hausbesitz etc. In diesem Sinn sind sog. „Besitzsteuern” zu verstehen als Steuern auf bestimmtes Vermögen. Besitz in diesem Sinn dient der Kennzeichnung der sozialen Gliederung der Bevölkerung.
Wie ist der Besitz geregelt nach § 854 BGB?
BGB geregelt. Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer). Ein solcher unmittelbarer Besitz liegt aber auch dann vor, wenn ein Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Ausnahme: § 860 BGB).