Warum sind Obstbäume nicht geschützt?

Obstbäume werden nach der Intention des Verordnungsgebers deshalb vom Schutz ausgenommen, weil sie in der Regel keine lange Lebensdauer aufweisen und vorwiegend zu wirtschaftlichen Zwecken gezüchtet werden.

Können Bäume geschützt werden?

Einzelner Baumschutz Gegebenfalls kann der Baum unter Schutz gestellt werden. Einzelner Baumschutz ist jedoch eher selten. In der Regel ist es oft schwierig bis unmöglich, einzelne Bäume zu schützen. Und auch ein geschützter Baum kann gefällt werden, wenn eine besondere Bewilligung vorliegt.

Welche Bäume stehen unter Naturschutz Brandenburg?

In Berlin stehen – außer dem Großteil der Obstbäume – alle Laubbäume, die Waldkiefer, die Walnuss sowie die Türkische Baumhasel unter dem Schutz der Baumschutzverordnung. Und zwar dann, wenn einstämmige Bäume einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern in einer Höhe von 130 Zentimetern über dem Erdboden erreichen.

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Wie ist die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen möglich?

Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag an die untere Naturschutzbehörde zu senden. Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben: Angaben zum Baum: Baumart, Stammumfang in cm (gemessen in 1,30 m Höhe).

Wie groß ist der Schutz von Bäumen in öffentlichen Grünanlagen?

der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter in aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt alle VO verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der geschützten Bäume alle VO…

Was ist eine Baumschutzverordnung?

Eine Baumschutzverordnung verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Wie kann ich den Baum beantragen?

Es ist möglich, dass Sie das Fällen Ihres Baumes schriftlich beantragen müssen. Die Fragestellung richtet sich nach Art und Größe des Baumes, wichtig ist auch die korrekte Angabe des Grundes. Je nach dem Grund, aus dem Sie den Baum fällen wollen, ist wieder ein anderes Amt dafür zuständig.

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