Warum sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen?

Hauptsächlich sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen, um die Erben zu entlasten. Die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die die Erben häufig überfordert – insbesondere dann, wenn sie einen sehr nahen Angehörigen verloren haben.

Wie erhält der Willensvollstrecker die Legitimation?

Nimmt der Willensvollstrecker das Amt nach dem Tod des Erblassers an, so erhält der Willensvollstrecker von der Zivilrechtsverwaltung eine sogenannte Willensvollstreckerbescheinigung. Mit dieser kann er sich gegenüber den Erben und Behörden als Willensvollstrecker ausweisen und erhält seine Legitimation.

Was ist der Willensvollstrecker in der Schweiz?

Bei der Willensvollstreckung in der Schweiz wird der Willensvollstrecker damit beauftragt, den Nachlass des Erblassers zu verwalten. Die Willensvollstrecker Definition kann also wie folgt lauten: «Ein Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser bestimmte Vertrauensperson, die damit beauftragt ist, den letzten Willen des Erblassers zu vollziehen.»

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Wie genau werden die Willensvollstrecker benannt?

Nochmal genau benannt werden die Willensvollstrecker Aufgaben und Kompetenzen in Art. 518 ZGB. Der Willensvollstrecker hat bei all seinen Aufgaben einen großen Handlungsspielraum und ist nicht verpflichtet, Anweisungen der Erben Folge zu leisten.

Wie kann ein Willensvollstrecker die Teilung durchführen?

Sind sich alle Erben einig, so ist der Willensvollstrecker verpflichtet, den Wünschen der Erben nachzukommen. Bahnen sich Erbstreitigkeiten an, so kann der Willensvollstrecker die Teilung des Nachlasses gerichtlich durchsetzen. Darf ein Willensvollstrecker die Teilung durchführen?

Wann muss eine Willenserklärung wirksam abgegeben werden?

Damit eine Willenserklärung wirksam wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie muss wirksam abgegeben werden und sie muss, sofern sie empfangsbedürftig ist, beim Empfänger wirksam zugehen. Eine Willenserklärung muss wirksam abgegeben werden

Ist der Willensvollstrecker selbst Erbe mit Anspruch auf Nachlass?

Ist der Willensvollstrecker selbst Erbe mit Anspruch auf den Nachlass, fühlen sich die anderen Erben schnell benachteiligt. Dies führt dann häufig zu Uneinigkeiten und Streitereien. Vermeiden lassen sich solche Ärgernisse mit einem Willensvollstrecker, der selbst nicht vom Erbe begünstigt wird und neutral ist.

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