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Warum Umsatzsteuersonderprüfung?
Durch die USt-Sonderprüfung soll erreicht werden, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen werden und keine Vorsteuerbeträge unberechtigt abgezogen oder vergütet werden.
Wie läuft eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung ab?
Im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung werden bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung meist einzelne Sachverhalte und nicht der komplette betroffene Zeitraum von A bis Z kontrolliert. Oder aber es werden einzelne Monate oder Quartale, für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben worden sind, durchleuchtet.
Wie oft Umsatzsteuer-Sonderprüfung?
Umsatzsteuersonderprüfung. Das Finanzamt kann auch eine eigenständige Umsatzsteuerprüfung anordnen. Hier werden jedoch nicht gleich mehrere Jahre geprüft, sondern meist nur ein Jahr oder einige Monate.
Wie kann ich die Umsatzsteuerprüfung vermeiden?
Hier muss es heißen: Vermeiden Sie die Umsatzsteuerprüfung! Das geht am besten, indem Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt nicht nur einreichen, sondern bei erheblichen Abweichungen von den bisher eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen auch erklären.
Wie interessiert sich der Prüfer bei der Umsatzsteuerprüfung?
Der Prüfer interessiert sich bei der Umsatzsteuerprüfung vor allem für den Vorsteuerabzug und korrekt ausgestellte Rechnungen. Im Gegensatz zu anderen Prüfungen lässt sich die Prüfung der Umsatzsteuer aber manchmal sogar vermeiden.
Kann das Finanzamt eine umsatzsteuernachprüfung durchführen?
Hat das Finanzamt erhebliche Zweifel an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung, darf es auch eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Größter Unterschied zur Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfung: Der Prüfer steht unangekündigt vor der Tür und gibt Ihnen keine Chance, Ihre Buchhaltung zu korrigieren.
Wie kann ich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen?
Das geht am besten, indem Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt nicht nur einreichen, sondern bei erheblichen Abweichungen von den bisher eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen auch erklären. Sie können beispielsweise die Gründe dafür in einem Schreiben an das Finanzamt erläutern.