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Was ändert eine Trennung an den Eigentumsverhältnissen?
Eine Trennung alleine ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Nichts desto trotz ergeben sich bei Ehepaaren, die Wohneigentümer sind, bereits in einer Trennungssituation zahlreiche Fragen: beispielsweise wer auszieht und wer (vorerst) im Haus/ der Wohnung bleiben kann, wie die laufenden Kosten und Hypothekarzinsen aufgeteilt werden usw.
Was ergeben sich in einer Trennungssituation?
Nichts desto trotz ergeben sich bei Ehepaaren, die Wohneigentümer sind, bereits in einer Trennungssituation zahlreiche Fragen: beispielsweise wer auszieht und wer (vorerst) im Haus/ der Wohnung bleiben kann, wie die laufenden Kosten und Hypothekarzinsen aufgeteilt werden usw.
Wie geht es mit der vollständigen Trennung?
Mit der vollständigen Trennung stellt sich die Frage, wer im gemeinsamen Haus wohnen bleibt und wer in eine andere Wohnung zieht. Wichtig: Durch eine Trennung hat kein Ehegatte Anspruch auf den Auszug des anderen. Das Gesetz geht davon aus, dass die Ehegatten innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben können.
Was ist der Nachteil der Trennung der Ehegatten?
Nachteil: Der Nachteil besteht darin, dass zwar eine räumliche Trennung der Ehegatten geschaffen wird, jedoch trotzdem eine unausweichliche Nähe besteht. Beide Ehegatten müssen sich bei einer Realteilung im Klaren sein, dass sie das gleiche Haus bewohnen.
Was ist bei der Trennung von Ehegatten zu beachten?
Bei der Trennung von Ehegatten sind unzählige Regelungen zu treffen, die sich auf das Vermögen und dessen Aufteilung beziehen. Besonders eine gemeinsame Immobilie kann zu Problemen führen: Wer bleibt in dem Objekt nach der Trennung wohnen?
Was ist der beste Weg bei einer Trennung und Scheidung?
Der beste Weg bei einer Trennung und Scheidung ist der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Beide damit einverstanden sind. Wenn einer von Ihnen nicht einverstanden ist, die Immobilie zu veräußern, dann fällt diese Möglichkeit weg.
Was kann der Partner während der Trennung beantragen?
Zumindest während des Trennungsjahres kann auch der Partner, der nicht im Grundbuch steh, ein Nutzrecht beantragen. Ist die Immobilie während der Ehe gekauft, gebaut oder renoviert worden, fließt sie mit in den Zugewinnausgleich. Die schlussendliche Entscheidungsfreiheit, was mit der Immobilie passiert, behält jedoch der eingetragene Eigentümer.