Was ändert sich bei der Steuererklärung für 2020?

Im Jahr 2020 steigt der Grundfreibetrag noch einmal, sodass alle Einkommen bis 9.408 Euro steuerfrei bleiben. Außerdem steigt das Kindergeld pro Monat und Kind um 10 Euro. Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro.

Wie lange kann man die Steuererklärung 2019 machen?

Der 31.5., die langjährige Abgabefrist für die Steuererklärung, hat sich in die Köpfe gebrannt. Seit 2019 gilt ein neuer Stichtag: der 31.7. Das Finanzamt hat damit die Frist um 2 Monate verlängert, d.h. spätestens am 31.7.2021 muss die Steuererklärung für das vergangene Jahr 2020 beim Finanzamt eingegangen sein.

Was ändert sich bei Steuererklärung 2021?

Zu den Steueränderungen 2021 gehört unter anderem der Grundfreibetrag. Im Jahr 2021 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 9.744 Euro. Er erhöht sich damit um 336 Euro im Vergleich zum letzten Jahr. Für Verheiratete liegt er bei 19.488 Euro.

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Wann muss ich die Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 machen?

Wer seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 macht und zur Abgabe verpflichtet ist, hatte dafür bis zum 31.07.2020 Zeit. Bis einschließlich 2018 für das Steuerjahr 2017 mussten Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet waren, die Einkommensteuererklärung immer bis zum 31.05. eines jeden Jahres einreichen.

Was ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019?

Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 Wer seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 macht und zur Abgabe verpflichtet ist, hatte dafür bis zum 31.07.2020 Zeit.

Was gilt für die Besteuerung bei der Einkommensteuer?

Das gilt auch für die Veränderungen bei der Einkommensteuer, von Fachleuten als Tarifverschiebung bezeichnet. Damit will der Fiskus die Konsequenzen der sogenannten kalten Progression ausgleichen. Denn für die Besteuerung gilt das Prinzip der Leistungsfähigkeit und deshalb eine Steuerprogression: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Wann ist die Frist für die Steuererklärung 2019 verlängert?

Keine Fristverlängerung: Für steuerlich unberatene Steuerbürger wurde die Abgabefrist nicht gesetzlich verlängert; bei ihnen ist die Frist für die Steuererklärung 2019 bereits am 31.7.2020 abgelaufen.

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