Was ändert sich bei einer Umfirmierung?

Bei einer Umfirmierung wird nicht die Rechtsform des Unternehmens, sondern allein der Firmenname geändert. Die Umfirmierung wird zunächst durch einen Gesellschafterbeschluss festgehalten, die Satzung angepasst und notariell beglaubigt; im Anschluss muss noch eine Gewerbeummeldung vorgenommen werden.

Was benötigen sie für die Änderung ihres Firmennamens?

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler benötigen Sie für die Änderung Ihres Firmennamens nichts weiter als die Umstellung auf den neuen Firmennamen. Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft, sieht das schon wieder anders aus – gerade für eine GmbH ist es aus rechtlichen Gründen nicht so einfach, den Firmennamen zu ändern (siehe oben).

Was ist der erste Schritt zur Namensänderung einer GmbH?

Der Beschluss der Gesellschafter während einer Gesellschafterversammlung ist der erste Schritt zur Namensänderung einer GmbH. Damit ist die Änderung aber noch nicht vollzogen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die neue Firma müssen Sie im Handelsregister eintragen lassen.

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Wie kann sich eine Änderung des Firmennamens ergeben?

Im wirtschaftlichen Alltag kann sich dennoch die Notwendigkeit einer Änderung ergeben. Ein Grund für die Änderung des Firmennamens ist zum Beispiel die Weiterentwicklung des Unternehmens. Diese kann dann dazu führen, dass sich die Ausrichtung bzw. der Schwerpunkt des Unternehmens ändert und der einst gewählte Firmenname nicht mehr passend ist.

Was sind die Kosten für eine Änderung des Vornamens?

Kosten. Eine Änderung des Vornamens kann – je nach Aufwand – bis zu 255 Euro kosten, ein geänderter Nach­name bis zu 1 022 Euro. Diese Höchst­sätze werden aber selten fällig, sie sollen abschre­ckend wirken. Manchmal fällt ein Gebühren­vorschuss an. Wird Ihr Antrag abge­lehnt, müssen Sie dennoch zahlen, allerdings in geringerem Umfang.