Was bedeutet auf erstes Risiko versichert?

Bei der „Versicherung auf erstes Risiko“ wird eine Versicherungssumme vereinbart – Diese kann durchwegs auch niedriger als der wahre Wert der Sache sein. Allerdings liegt die Obergrenze der Entschädigung auch hier bei der vereinbarten Versicherungssumme.

Welche Risiken können versichert werden?

Die versicherbaren Risiken teilt man in 3 große Gruppen: Personen-, Sach- und Haftungsschäden. Markt-, Finanz- und politische Risiken sind kaum versicherbar.

Was ist eine Erstrisikodeckung?

Bestimmte Sachversicherungen kann man «auf erstes Risiko» abschliessen. Im Fall einer solchen «Erstrisikodeckung» oder «Erstrisikoversicherung» vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherer zusätzlich zur generellen Versicherungssumme eine Maximalsumme für ein bestimmtes Risiko.

Was ist der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz trägt Schäden, die durch den Zustand oder Unterhalt von Gebäuden, Standorten, Räumlichkeiten und Anlagen verursacht wurden. Er ist die wesentliche Grundlage des Versicherungsvertrages.

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Welche Versicherungsbedingungen gelten für die Gefahr Leitungswasser?

Leistungsausschlüsse für die versicherte Gefahr Leitungswasser. Auch für die Gefahr Leitungswasser sehen die Versicherungsbedingungen einige Ausschlüsse vor. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Gebäude oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Während der Bauphase greift in der Regel die Rohbauversicherung.

Welche Versicherungsbereiche deckt der Versicherungsschutz ab?

Sturm und Hagel. Der Versicherungsschutz deckt drei Teilbereiche ab: Bruchschäden innerhalb von Gebäuden, Bruchschäden außerhalb von Gebäuden und Nässeschäden. Im Bedingungswerk zur Wohngebäudeversicherung regelt § 3 VGB 2010 (1914) die Behandlung der Gefahr „Leitungswasser“.

Was ist eine schädigende Gefahr für Leib und Leben?

Gegenwärtiger Gefahr, die vorliegt, wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit beginnen wird. Gefahr für Leib und Leben, die besteht, wenn eine schwere Körperverletzung oder der Tod droht; Gefahr im Verzug.

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