Was bedeutet ein Geschäft führen?

verantwortlich leiten, führen; 1c. (ein Amt o. Ä.)

Was ist das Artikel von Geschäft?

Im Deutschen heißt es das Geschäft Denn das Wort Geschäft ist neutral und braucht im Nominativ Singular deswegen den Artikel das.

Woher kommt das Wort laden?

Herkunft: von mittelhochdeutsch gescheffede → gmh, geschefte → gmh, belegt seit dem 12. Jahrhundert. Das Wort ist eine Abstraktbildung zu schaffen „arbeiten“.

Ist Geschäft ein Nomen?

Substantiv, Neutrum – 1a. auf Gewinn abzielende [kaufmännische] Unternehmung, … 1b.

Woher kommt führen?

Führen kommt ursprünglich von fahren, was wiederum die Bedeutung von bewegen, gehen, wandern hat. Es hat damit die ursprünglich exakt gleiche Bedeutung wie motivieren, das sich aus dem lateinischen movere ableitet und ebenso bedeutet, dass eine Sache in Bewegung gebracht wird.

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Woher stammt das Wort führen?

Herkunft: Mittelhochdeutsch „vüeren“, althochdeutsch „fuoren“, Kausativ zu fahren. Das Wort ist seit dem 8. Jahrhundert belegt.

Was ist Artikel von Bäckerei?

Die richtige Antwort ist: die Bäckerei, denn das Wort Bäckerei ist feminin. Deswegen heißt der passende Artikel die.

Was ist die Artikel von Regal?

Vor Regal benutzt du im Deutschen den Artikel das. Denn das Wort Regal ist neutral. Die richtige Form im Nominativ ist also: das Regal.

Was zählt alles als Geschäft?

1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Bezeichnung für eine Unternehmung und für das Verkaufslokal (Laden) einer Unternehmung (meist Handelsbetrieb), aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (Filialunternehmung). Unter Geschäft wird i.d.R. ein Einzelhandelsgeschäft verstanden.

Was haben Geschäfte mit Wirtschaft zu tun?

Geschäfte ermöglichen einem Unternehmen die ökonomische Entscheidung, ob der Einsatz von Produktionsfaktoren zur Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen lohnenswert erscheint.

Wann ist ein Geschäft ein Geschäft?

Läden gehören zum Einzelhandel, wo die Betriebsgröße eines Ladens anhand seiner Verkaufsfläche gemessen wird. Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten.

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