Was bedeutet ein Renteneintritt im Alter von 65 Jahren?

Bei einem Renteneintritt im Alter von 65 Jahren bedeutet das, dass 18 \% der Betriebsrente mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert werden. Eine einmalige Auszahlung aus diesen Verträgen der Pensionskasse ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Die Auszahlung darf nicht vor dem 60.

Wie hoch ist der Ertragsanteil bei der Pensionskasse?

Bei einem Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr liegt dieser Ertragsanteil bei 18 \%. So werden 18 \% der Rente aus der Pensionskasse mit dem dann gültigen, persönlichen Steuersatz versteuert.

Wie sind die Beiträge der Pensionskasse besteuert?

Lediglich Altzusagen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und nach § 40b EStG der pauschalen Besteuerung unterliegen, sind nicht nachgelagert zu besteuern. Die Beiträge der Pensionskasse werden in der Ansparphase nicht von der Steuer befreit, sondern lediglich mit einem niedrigeren Steuersatz in Höhe von 20 \% besteuert.

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Wie werden die Beiträge der Pensionskasse befreit?

Die Beiträge der Pensionskasse werden in der Ansparphase nicht von der Steuer befreit, sondern lediglich mit einem niedrigeren Steuersatz in Höhe von 20 \% besteuert.

Ist die Auszahlung der Pensionskasse steuerpflichtig?

Die Auszahlungen aus diesen Verträgen der Pensionskasse sind somit als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig. Vor Versteuerung der Auszahlung wird von Betriebsrenten ein steuerfreier Betrag abgezogen, der sogenannte Altersentlastungsbetrag. Dieser wird bis zum Jahre 2040 kontinuierlich abgebaut.

Wie ist die Auszahlung nach § 40b EStG zu versteuern?

Handelt es sich um Verträge, die vor dem 01.01.2005 nach § 40b EStG abgeschlossen und in der Ansparphase pauschal besteuert wurden, so ist die Auszahlung in Form von Betriebsrenten aus der Pensionskasse mit dem niedrigeren Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern.

Was beträgt der Ertragsanteil der Rente?

Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente gehen, beträgt der Ertragsanteil der Rente 18\%. D. h. dass bei einer Rente von 1.000 € 180 € als steuerpflichtiges Einkommen gelten und auch nur diese 180 € mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

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