Was bedeutet es ein Patent zu haben?

Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Es erlaubt Ihnen, anderen während bis zu 20 Jahren zu verbieten, Ihre Erfindung gewerblich zu nutzen. In den Ländern, in welchen Sie ein gültiges Patent besitzen, bestimmen Sie, wer Ihre Erfindung z. verkaufen, oder die Nutzung der Erfindung lizenzieren.

Wie lange kann man ein Patent schützen?

Erfindung ist 20 Jahre geschützt Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entsteht das Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers. Ein erteiltes Patent wirkt maximal zwanzig Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Arznei- und Pflanzenschutzmittel.

Wie melde ich ein Patent an?

In Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt – kurz DPMA in München. Ihr Patent anmelden können Sie aber auch persönlich in den Dienststellen München, Berlin oder Jena. Dort reichen Sie den Antrag für das Patent mit allen Unterlagen ein. Hier finden Sie den Kontakt zum Patentamt.

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Wie teuer wird ein Patent anmelden?

Wie teuer das wird, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Möchten Sie ein Patent anmelden, entstehen dabei Kosten. Diese setzen sich aus der Anmeldegebühr und den Kosten für das Prüfungsverfahren zusammen. Für die elektronische Anmeldung fallen mindestens 40 Euro an, wohingegen die Anmeldung in Papierform mindestens mit 60 Euro zu Buche

Wie kann eine Patentanmeldung erteilt werden?

Nach der erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Analog zur Offenlegung erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes. Sie ist nun auch in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchierbar.

Wie lange müssen die Patentansprüche eingereicht werden?

Die technische Beschreibung, die Patentansprüche und ggfs. die Zeichnungen müssen mit der Anmeldung eingereicht werden. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung können auch noch innerhalb von 15 Monaten ab dem Anmeldetag nachgereicht werden.

Wie muss ein Arzneimittel patentiert werden?

So muss ein als Arzneimittel patentierter Stoff zunächst eine Zulassung durch die europäischen oder nationalen Arzneimittelbehörden erhalten, bevor er auf den Markt gebracht werden darf. Sie muss neu sein. Sie muss aus erfinderischer Tätigkeit hervorgegangen und „nicht naheliegend sein“.

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